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Neues Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland verabschiedet: Tritt am 27. Juni in Kraft

Das neue Gesetz, das die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erleichtern wird, tritt am 27. Juni in Kraft.

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Neues Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland verabschiedet: Tritt am 27. Juni in Kraft

Das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts", das die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erleichtern soll, wurde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wurde bekannt gegeben, dass das neue Gesetz ab dem 27. Juni in Kraft treten wird.

Der von der Bundesregierung ausgearbeitete Gesetzentwurf wurde am 19. Januar im Bundestag mit 382 zu 234 Stimmen angenommen und am 2. Februar vom Bundesrat gebilligt.

Mit diesem Gesetz erhalten in Deutschland lebende türkische Staatsbürger das Recht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

WAS BEINHALTET DAS NEUE GESETZ?

Die erforderliche Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts für die Einbürgerung wird mit dem neuen Gesetz von 8 auf 5 Jahre verkürzt.

In Fällen, in denen die Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, besondere schulische oder berufliche Leistungen erbringt, sich ehrenamtlich engagiert oder besondere Anstrengungen beim Erlernen der Sprache unternimmt, kann diese Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.

Da die doppelte Staatsbürgerschaft nun ermöglicht wird, wird das bisher geltende "Optionsmodell", das junge Menschen bis zum Alter von 23 Jahren dazu zwang, sich zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder der deutschen Staatsbürgerschaft zu entscheiden, vollständig abgeschafft.

Kinder, die in Deutschland geboren werden, können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land lebt, auch wenn sie selbst keine deutschen Staatsbürger sind.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, muss seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialhilfe bestreiten können.

Für Gastarbeiter, die im Rahmen des Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (Ostdeutschland) kamen, entfällt die Pflicht zur Ablegung eines schriftlichen Einbürgerungstests.

Personen, die antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder andere menschenverachtende Handlungen begangen haben, werden nicht eingebürgert. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss sich zu den Werten der freiheitlichen Gesellschaft bekennen sowie die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Herrschaft und deren Folgen anerkennen.

Darüber hinaus werden Personen, die in einer Mehrehe leben oder gegen die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen, nicht eingebürgert.


Nachrichtenquelle: AA

Deutschland doppelte Staatsbürgerschaft Gesetzentwurf