Verfahren gegen Italiens Ministerpräsidentin Meloni wegen 'libyschem Kriegsherrn' eingestellt
Ein italienisches Gericht hat das Verfahren gegen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eingestellt, das wegen der Freilassung des libyschen Kriegsherrn Osama Elmasry Njeem eingeleitet worden war, gegen den der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl erlassen hatte.
In Italien gab es eine neue Entwicklung in dem Verfahren, das Staatsanwälte gegen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Justizminister Carlo Nordio, Innenminister Matteo Piantedosi und den Sekretär des Ministerrats Alfredo Mantovano eingeleitet hatten. Hintergrund war die Festnahme und anschließende Freilassung des libyschen Kriegsherrn Osama Elmasry Njeem in Italien, gegen den der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl erlassen hatte.
Das Gericht hat das Verfahren gegen Ministerpräsidentin Meloni eingestellt. Meloni war in demselben Fall Beihilfe zu einer Straftat sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen worden.
Meloni erklärte nach der Entscheidung: "Die Richter haben das Verfahren nur gegen mich eingestellt", und fügte hinzu, dass sie das laufende Verfahren gegen Justizminister Nordio, Innenminister Piantedosi und den Sekretär des Ministerrats Mantovano weiter verfolgen werde. Meloni sagte: "Ich verteidige die Tatsache, dass diese Regierung unter meiner Führung kohärent gehandelt hat. Jede Entscheidung, insbesondere eine so wichtige, wurde einvernehmlich getroffen. Daher ist es absurd, die Verurteilung von Piantedosi, Nordio und Mantovano zu fordern, nicht aber meine."
LIBYSCHER KRIEGSHERR WAR FREIGELASSEN WORDEN
Der IStGH, der Vorwürfe schwerer Verbrechen seit dem Bürgerkrieg in Libyen im Jahr 2011 untersucht, hatte gegen Njeem einen Haftbefehl wegen seiner mutmaßlichen Verantwortung für Morde, Folter und Vergewaltigungen an Gefangenen in Libyen erlassen.
Nachdem Njeem im vergangenen Januar in der italienischen Stadt Turin festgenommen, dann aber freigelassen und mit einem offiziellen italienischen Flugzeug nach Libyen ausgeflogen worden war, hatten die Staatsanwälte Ermittlungen eingeleitet.
Justizminister Nordio erklärte, der Haftbefehl des IStGH gegen Njeem enthalte Fehler und Ungenauigkeiten, weshalb es keine andere Wahl gegeben habe, als ihn freizulassen. Er bezeichnete den Haftbefehl als "voller Fehler, Mängel, Inkonsistenzen und widersprüchlicher Schlussfolgerungen". Zudem wies Justizminister Nordio auf eine "Unsicherheit" bezüglich des Zeitpunkts der Njeem vorgeworfenen Straftaten hin; in dem Dokument sei zunächst behauptet worden, die Verbrechen hätten im Februar 2011 begonnen, später sei jedoch der Februar 2015 genannt worden.
Nachrichtenquelle: İHA
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