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Die von Millionen Mietern und Vermietern erwartete Zahl wurde bekannt gegeben! Die Mietpreisobergrenze für Juni steht fest

Nachdem das Türkische Statistikinstitut die Inflationsdaten für Mai veröffentlicht hat, steht nun auch die Mietanpassungsrate für Juni fest. Die Obergrenze für Mieterhöhungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien wurde auf 32,24 Prozent berechnet.

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Die von Millionen Mietern und Vermietern erwartete Zahl wurde bekannt gegeben! Die Mietpreisobergrenze für Juni steht fest

Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Mai durch das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) wurde auch die maximale Mietanpassungsrate bekannt, die im Juni angewendet werden kann.

Den veröffentlichten Daten zufolge wurde die Obergrenze für Mieterhöhungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien für den Monat Juni auf 32,24 Prozent berechnet.

MIETPREISOBERGRENZE FÜR JUNI STEHT FEST

Die Anpassungsrate, die Mieter und Vermieter betrifft, deren Mietverträge im Juni verlängert werden, wurde auf Basis des von der TÜİK bekannt gegebenen 12-Monats-Durchschnitts der Inflation ermittelt.

In diesem Rahmen beträgt die maximale Erhöhungsrate, die bei Mietverträgen mit Verlängerung im Juni angewendet werden kann, 32,24 Prozent.

BERECHNUNG ERFOLGT AUF BASIS DES 12-MONATS-INFLATIONSDURCHSCHNITTS

Nach der aktuellen Praxis wird die Obergrenze für Mieterhöhungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien auf Grundlage der von der TÜİK veröffentlichten Daten zum 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex berechnet.

Daher steht mit den monatlich veröffentlichten Inflationszahlen auch die neue Mietanpassungsrate fest.

DIE 25-PROZENT-GRENZE GEHÖRT DER VERGANGENHEIT AN

Die für Wohnungsmieten geltende Obergrenze von 25 Prozent für Mieterhöhungen war im Jahr 2022 in Kraft getreten und wurde zwei Jahre lang angewendet.

Während diese Regelung im Juli 2024 auslief, werden die Mieterhöhungen nach Aufhebung der Anwendung wieder auf Basis des 12-Monats-Inflationsdurchschnitts festgelegt.

DER BLICK RICHTET SICH AUF DIE ZU VERLÄNGERNDEN MIETVERTRÄGE

Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Gewerbeimmobilien, deren Mietverträge im Juni verlängert werden, können für die neue Periode eine Erhöhungsrate von 32,24 Prozent anwenden.


Nachrichtenquelle: 12punto

TÜİK