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Im Amtsblatt veröffentlicht: Ministerielle Genehmigung für Simit- und Brotpreise erforderlich

Eine neue Regelung für die Preislisten von Handwerkern und Gewerbetreibenden wurde in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Neuregelung wurde eine Kostenkalkulation zur Pflicht gemacht und die ministerielle Genehmigung für die Festlegung der Preise von Simit und Brot zur Bedingung erhoben.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Ministerielle Genehmigung für Simit- und Brotpreise erforderlich

Die vom türkischen Verband der Handwerker und Gewerbetreibenden (TESK) erstellte "Verordnung über die Änderung der Verordnung über Preislisten für von Handwerkern und Gewerbetreibenden hergestellte Waren und Dienstleistungen" wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

WIE WERDEN DIE PREISLISTEN ERSTELLT?

Gemäß der neuen Regelung werden die Preislisten für alle von Handwerkern und Gewerbetreibenden angebotenen Waren und Dienstleistungen zunächst von den Kammern erstellt, denen sie angehören. Die erstellten Listen werden an die Vorstände der Verbände weitergeleitet, denen die Kammern unterstehen. Die Kammern werden unter Berücksichtigung der Obergrenzen der vorangegangenen Tarifperioden die notwendigen Kostenkalkulationen durchführen und die neuen Tarife zusammen mit den entsprechenden Belegen zur Prüfung beim Verband einreichen.

KOSTENKALKULATION ALS VORAUSSETZUNG

Anträge auf Preislisten, die keine Kostenkalkulation enthalten, werden nicht akzeptiert. Die vom Verbandsvorstand genehmigten Preislisten werden innerhalb von 7 Tagen der Gemeinde, der Verwaltungsbehörde und der zuständigen Kammer mitgeteilt und treten ab dem Datum der Zustellung in Kraft.

Bei Tarifen, die nicht der Stellungnahme des Handelsministeriums unterliegen, tritt der Tarif in Kraft, wenn innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung kein Antrag bei der Schlichtungskommission durch die Verwaltungsbehörde oder die Gemeinde gestellt wird. Während dieses Zeitraums gelten die bestehenden Tarife weiterhin.

GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR SIMIT- UND BROTPREISE

Tarife für Simit- und Brotpreise werden nach Einholung der positiven Stellungnahmen des türkischen Bäckerverbandes und des Handelsministeriums vom zuständigen Verband genehmigt. Gegen Tarife, die eine ministerielle Genehmigung erhalten haben, kann bei der Schlichtungskommission kein Einspruch erhoben werden, und diese Tarife treten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Verbandes an die Verwaltungsbehörde, die Gemeinde und die zuständige Kammer in Kraft.

MINISTERIUM KANN BEGRÜNDUNG VERLANGEN

Sollte die Stellungnahme des Ministeriums negativ ausfallen, wird der Tarifantrag direkt an die zuständige Verwaltungsbehörde zur Prüfung durch die Schlichtungskommission weitergeleitet. Die beim Ministerium eingereichten Anträge müssen neben der Stellungnahme des türkischen Bäckerverbandes auch die Kostenfaktoren und deren Begründungen enthalten.

Die Verwaltungsbehörde beruft die Schlichtungskommission innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der negativen Stellungnahme des Ministeriums ein. Die Kommission trifft ihre endgültige Entscheidung über den Tarifantrag.

INFLATIONSZIEL WIRD BERÜCKSICHTIGT

Die Kommission wird bei ihrem Entscheidungsprozess die sozioökonomischen Bedingungen der jeweiligen Region, die aktuellen Kosten, die durchschnittlichen Gewinnspannen und die im mittelfristigen Programm festgelegten Inflationsziele berücksichtigen. Mit der Zustellung der Entscheidung an die Betroffenen tritt der neue Tarif in Kraft.

Sollten die Verwaltungsbehörde oder die Gemeinden Tarife, die nicht der Stellungnahme des Ministeriums unterliegen und vom Verband genehmigt und ihnen mitgeteilt wurden, nicht für angemessen halten, können sie innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung Einspruch bei der Schlichtungskommission erheben. Die Kommission tritt innerhalb von 15 Tagen nach dem Einspruch zusammen, um ihre endgültige Entscheidung zu treffen. Nicht für angemessen befundene Tarife treten nicht in Kraft, und die bestehenden Preise gelten weiterhin.


Nachrichtenquelle: 12punto

Brot Simit