Juli-Zahlungen haben begonnen: Zeitplan für die erhöhten Gehälter von Rentnern und Beamten steht fest
SSK- und Bağ-Kur-Rentner erhalten eine Erhöhung um 17,76 Prozent; Beamte und Ruhestandsbeamte erhalten 13,52 Prozent mehr. Der neue Zahlungsplan wurde konkretisiert.
Nach den Gehaltserhöhungen im Juli hat eine neue Phase bei den Renten-, Beamten- und Sozialhilfezahlungen begonnen. Mit der Festlegung der Inflationsrate für Juni wurden die Basisrenten von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern um 17,76 Prozent sowie die Bezüge von Beamten und Ruhestandsbeamten um 13,52 Prozent angehoben.
Die Erhöhungen werden ab Juli auf die Gehälter angewendet. Beamte haben ab dem 15. Juli begonnen, ihre erhöhten Gehälter sowie damit verbundene weitere Zahlungen zu erhalten. Die Zahlungen für SSK- und Bağ-Kur-Rentner beginnen am 17. Juli und dauern bis zum 28. Juli an.
Da Ruhestandsbeamte ihre Bezüge zu Beginn des Monats erhalten, werden die Differenzbeträge aus der 13,52-prozentigen Erhöhung gesondert ausgezahlt. Es wird erwartet, dass diese Zahlungen bis Ende Juli auf den Konten eingehen; der genaue Zeitplan soll vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bekannt gegeben werden.
ZAHLUNGSPLAN UND NEUE BETRÄGE
Bei SSK-Rentnern wird der Zahlungstag anhand der letzten Ziffer der Zuweisungsnummer bestimmt. Bei Bağ-Kur-Rentnern erfolgen die Zahlungen zwischen dem 25. und 28. Juli.
| Bereich | Letzte Ziffer | Zahlungstag |
|---|---|---|
| SSK-Rentner | 9 | 17. Juli |
| SSK-Rentner | 7 | 18. Juli |
| SSK-Rentner | 5 | 19. Juli |
| SSK-Rentner | 3 | 20. Juli |
| SSK-Rentner | 1 | 21. Juli |
| SSK-Rentner | 8 | 22. Juli |
| SSK-Rentner | 6 | 23. Juli |
| SSK-Rentner | 4 | 24. Juli |
| SSK-Rentner | 2 | 25. Juli |
| SSK-Rentner | 0 | 26. Juli |
| Bağ-Kur-Rentner | 9, 7, 5 | 25. Juli |
| Bağ-Kur-Rentner | 3, 1 | 26. Juli |
| Bağ-Kur-Rentner | 8, 6, 4 | 27. Juli |
| Bağ-Kur-Rentner | 2, 0 | 28. Juli |
Bei SSK- und Bağ-Kur-Rentnern, die eine Mindestrente beziehen, wird die 17,76-prozentige Erhöhung auf die Basisrente angewendet. Zur neuen Basisrente wird zudem eine zusätzliche Zahlung von 4 oder 5 Prozent hinzugerechnet. Denjenigen, deren Summe aus Basisrente und Zusatzleistung am Zahltag unter 20.000 Lira liegt, werden 20.000 Lira ausgezahlt; wer über diesem Betrag liegt, erhält die berechnete neue Rente.
Nachdem die Regelung zur Mindestrente gesetzlich verankert wurde, erhalten Rentner, deren Zahlungen unter 23.552 Lira liegen, eine Differenzzahlung, um ihre Bezüge auf dieses Niveau anzuheben. Auch bei Witwen- und Waisenrenten erfolgt eine Erhöhung entsprechend dem jeweiligen Status: Empfänger von Hinterbliebenenrenten aus SSK und Bağ-Kur erhalten 17,76 Prozent, während für Empfänger im Rahmen der Pensionskasse (Emekli Sandığı) 13,52 Prozent angewendet werden.
Auch die Familienzuschläge für Beamte wurden mit der Juli-Erhöhung neu berechnet. Der Zuschlag für nicht erwerbstätige Ehepartner stieg von 3.154,63 Lira auf 3.581,14 Lira. Das Kindergeld erhöhte sich für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren auf 787,76 Lira und für Kinder über 6 Jahren auf 393,88 Lira.
| Art der Zahlung | Alter Betrag | Neuer Betrag |
|---|---|---|
| Zuschlag für nicht erwerbstätigen Ehepartner | 3.154,63 TL | 3.581,14 TL |
| Kindergeld (0-6 Jahre) | 693,94 TL | 787,76 TL |
| Kindergeld (über 6 Jahre) | 346,97 TL | 393,88 TL |
| Kindergeld für behinderte Kinder (0-6 Jahre) | 1.110,30 TL | 1.260,41 TL |
| Kindergeld für behinderte Kinder (über 6 Jahre) | 555,15 TL | 630,21 TL |
Der Familienzuschlag für einen Beamten mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und zwei Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren stieg von monatlich 4.543 Lira auf 5.157 Lira. Zusammen mit diesem Posten wurde mitgeteilt, dass das niedrigste Beamtengehalt auf 70.224 Lira gestiegen ist und zudem eine Prämie in Höhe von 1.113 Lira gezahlt wird.
Auch die Obergrenze für die monatlichen Zusatzleistungen an Rentner hat sich geändert. Während in der ersten Jahreshälfte eine Zusatzleistung von 5 Prozent für diejenigen gezahlt wurde, deren Basisrente unter 13.014,96 Lira lag, stieg diese Grenze in der zweiten Jahreshälfte auf 14.774,58 Lira. Bei Basisrenten über diesem Betrag wird ein Zusatzleistungssatz von 4 Prozent angewendet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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