Neue Krypto-Regulierung: MASAK begrenzt Auszahlungen und Überweisungen
Das dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellte Finanzkriminalitäts-Untersuchungsamt (MASAK) hat die Kontrollen auf dem Kryptowährungsmarkt verschärft. Die neue Regelung zur Bekämpfung der Geldwäsche wurde am 28. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit dem Kommuniqué wurden Krypto-Dienstleistern verschiedene Beschränkungen auferlegt.
Das dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellte MASAK hat am 28. Juni 2025 seine neue Regelung zur Bekämpfung der Geldwäsche auf dem Kryptomarkt im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Kommuniqué wurden Krypto-Dienstleistern verschiedene Beschränkungen hinsichtlich Transaktionszeiten und Limits auferlegt.
Mit der neuen Regelung können Auszahlungen von Krypto-Asset-Plattformen frühestens 48 Stunden nach dem Kauf, Tausch oder der Einzahlung vorgenommen werden. Wenn ein Nutzer zum ersten Mal auf der Plattform handelt, verlängert sich diese Frist auf bis zu 72 Stunden.
LIMITS FÜR STABLECOIN-TRANSFERS EINGEFÜHRT
Auch für den Transfer von wertstabilen Kryptowerten (Stablecoins) auf andere Plattformen wurden Beschränkungen eingeführt. Demnach können Nutzer täglich maximal 3.000 US-Dollar und monatlich 50.000 US-Dollar transferieren. Diese Limits können jedoch bei Erfüllung festgelegter Sicherheitsvorkehrungen auf das Doppelte erhöht werden.
DOKUMENTATIONSPFLICHT
Gemäß dem veröffentlichten Kommuniqué ist es nun für alle Transfervorgänge zwingend erforderlich, dass Nutzer eine Beschreibung von mindestens 20 Zeichen angeben. Zudem werden die Plattformen neben den Identitätsdaten der Nutzer regelmäßig Dokumente zur Herkunft der gehandelten Vermögenswerte anfordern.
BEGRENZTE AUSNAHMEN FÜR TRANSAKTIONEN
Professionelle Transaktionen wie Liquiditätsbereitstellung, Market Making oder Arbitrage können mit Zustimmung des Verwaltungsrats der Plattform von diesen Beschränkungen ausgenommen werden. Sollte diese Ausnahmeregelung jedoch missbraucht werden, werden die gewährten Privilegien umgehend entzogen.
SANKTIONEN WERDEN VERHÄNGT
Krypto-Dienstleister, die gegen das Kommuniqué verstoßen, müssen mit strafrechtlichen Sanktionen gemäß dem Gesetz Nr. 5549 zur Verhinderung der Geldwäsche rechnen.
Diese Regelung, die seit dem 28. Juni in Kraft ist, unterstreicht die Entschlossenheit der MASAK, die Aufsicht auf dem Kryptomarkt zu verschärfen und die Transparenz zu erhöhen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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