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Neuer Steuervorschlag im Parlament! ÖTV-System für Fahrzeuge wird geändert

Mit dem neuen Steueränderungsentwurf, den die AKP im Parlament eingebracht hat, wird die ÖTV-Bemessungsgrundlage für Fahrzeuge aktualisiert, Stiftungen erhalten eine Mehrwertsteuerbefreiung und in Freihandelszonen werden Steuervorteile gewährt. Der Entwurf sieht umfassende Änderungen in vielen Bereichen vor, darunter digitale Steuerprüfungen und die Bekämpfung gefälschter Dokumente.

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Neuer Steuervorschlag im Parlament! ÖTV-System für Fahrzeuge wird geändert

Mit dem neuen Steueränderungsentwurf, den die AKP im Parlament eingebracht hat, werden tiefgreifende Änderungen umgesetzt, darunter eine Aktualisierung der ÖTV-Bemessungsgrundlage für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridantrieb, eine Mehrwertsteuerbefreiung für Stiftungen, Steuerbefreiungen in Freihandelszonen, die digitale Bekämpfung gefälschter Dokumente sowie die Digitalisierung der Steuerprüfung.

AKP-Fraktionsvorsitzender Abdullah Güler gab bekannt, dass sie den neuen Steuerentwurf, der die Öffentlichkeit stark betrifft, bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht haben. Der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung und einiger anderer Gesetze“ zielt darauf ab, informelle Aktivitäten in der Wirtschaft zu verhindern und das Steuersystem gerechter zu gestalten.

NEUE ÖTV-BEMESSUNGSGRUNDLAGE FÜR FAHRZEUGE KOMMT

Die für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor angewandten ÖTV-Bemessungsgrundlagen werden vollständig geändert. Das bestehende Besteuerungsmodell, das auf Motorvolumen und Bemessungsgrundlage basiert, erwies sich angesichts des Anstiegs der Fahrzeugpreise als unzureichend.

Mit der neuen Regelung:

Werden die ÖTV-Sätze zwischen 80 und 220 Prozent neu geregelt.

Werden marktgerechte Bemessungsgrundlagen festgelegt, ohne zwischen inländischen und ausländischen oder Luxus- und Wirtschaftsfahrzeugen zu unterscheiden.

Für Geländefahrzeuge wird ein ÖTV-Satz von 50 Prozent angewandt.

ÖTV-ÄNDERUNG BEI HYBRID- UND FOSSIL BETRIEBENEN FAHRZEUGEN

Auch für Hybridautos und einige mit fossilen Brennstoffen betriebene Fahrzeuge kommen neue Regelungen. Die ÖTV-Sätze werden gestaffelt nach Motorhubraum und Leistung des Elektromotors festgelegt. Diese Sätze werden zwischen 80 und 220 Prozent variieren.

Für die Generaldirektion für Stiftungen und verwaltete Stiftungen wird eine wichtige Ausnahme eingeführt. Immobilienverkäufe dieser Institutionen sind künftig von der Mehrwertsteuer befreit. Dieser Schritt zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Institutionen zu verringern, die einen sozialen Nutzen erbringen.

MEHRWERTSTEUER-BEMESSUNGSGRUNDLAGE BEI KRAFTSTOFF UND ERDGAS WIRD ERWEITERT

Die auf den Import von Kraftstoff und Erdgas erhobene ÖTV wird nun in die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage einbezogen. Dadurch sollen sowohl Steuerverluste verhindert als auch Transparenz bei Importen geschaffen werden. Die Regelung tritt zu Beginn des Monats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

STEUERVORTEIL IN FREIHANDELSZONEN

Unternehmen, die in Freihandelszonen produzieren, sind bei Verkäufen ihrer Produkte in dieselbe Zone oder in andere Freihandelszonen von der Einkommen- und Körperschaftssteuer auf diese Gewinne befreit. Dadurch soll die Attraktivität der Freihandelszonen gesteigert werden.

NEUE REGELN FÜR DEVISEN- UND EDELSTEINHANDEL

Die dem Präsidenten übertragenen Befugnisse werden neu definiert. Insbesondere ist eine Aktualisierung der Befugnisse in den Bereichen Devisengeschäfte sowie Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen vorgesehen.

DIGITALE PRÜFUNG WIRD GESTÄRKT

Mit dem neuen Gesetzesentwurf erhält das elektronische Prüfsystem einen gesetzlichen Status. Die Digitalisierung der Steuerprüfung wird gefördert. Es werden wichtige Schritte zur Bekämpfung von Ausstellern gefälschter Dokumente unternommen.



Nachrichtenquelle: 12punto

ÖTV