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Wer das in den sozialen Medien tut, bekommt Probleme! Neue Regeln ab dem 1. August

Durch eine neue Verordnung des Handelsministeriums gelten künftig strengere Regeln für Social-Media-Werbung, KI-Inhalte, Rabattaktionen und Verbraucherbewertungen.

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Wer das in den sozialen Medien tut, bekommt Probleme! Neue Regeln ab dem 1. August

Die Änderungen an der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken treten am 1. August 2026 in Kraft. Die vom Handelsministerium angekündigte Neuregelung bringt neue Verpflichtungen in vielen Bereichen mit sich, darunter Social-Media-Werbung, durch künstliche Intelligenz erzeugte Werbeinhalte, zielgerichtete Werbung, Rabattaktionen und Online-Verbraucherbewertungen.

Das Hauptziel der Verordnung wurde als ein effektiverer Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken erklärt. In diesem Rahmen soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Art der Werbung auf digitalen Kanälen klar erkennbar ist, das Targeting auf Basis personenbezogener Daten transparenter gestaltet wird und Verbraucherbewertungen überprüfbar werden.

WAS BRINGEN DIE NEUEN REGELN?

Bei zielgerichteter Werbung müssen Werbetreibende klar, verständlich und leicht zugänglich angeben, nach welchen Kriterien die Werbung dem Verbraucher angezeigt wird und wie diese Kriterien geändert werden können. Gezielte Werbung für Kinder auf Basis von Profiling-Methoden, die auf personenbezogenen Daten beruhen, wird verboten.

Auch für Social-Media-Influencer wird eine klarere Kennzeichnungspflicht eingeführt. Beiträge, die als Gegenleistung für Entlohnung, kostenlose oder rabattierte Produkte und Dienstleistungen oder die Teilnahme an einer Veranstaltung erstellt werden, müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden. In diesen Beiträgen müssen Begriffe wie „Werbung“ oder „Promotion“ verwendet werden.

Wenn digitale Charaktere, die mit KI-Technologien erstellt wurden und von echten Personen schwer zu unterscheiden sind, in der Werbung verwendet werden, muss dies dem Verbraucher gegenüber klar kommuniziert werden. Werbung, die den Eindruck erweckt, dass eine digitale Kopie einer echten Person, die mittels KI erstellt wurde, ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzt oder empfiehlt, wird untersagt.

Bei Rabattaktionen kann der niedrigste Preis der letzten 10 Tage vor Beginn der Kampagne als Referenzpreis vor dem Rabatt herangezogen werden. Bei schnell verderblichen Produkten wie Obst und Gemüse sowie bei Dienstleistungen wird der Preis unmittelbar vor dem Rabatt zugrunde gelegt. Kampagnen, die einen Rabatt oder Vorteil an bestimmte Bedingungen knüpfen, unterliegen ebenfalls den Regeln für Rabattaktionen.

Mit der Änderung der Verordnung wurden die Werbeverbote für Wahrsager, Medien und Astrologen sowie für illegale Wetten und Glücksspiele ausgeweitet; auch Werbung für illegale Glücksspiele fällt nun unter das Verbot.

In Werbung mit Umweltaussagen dürfen allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ nicht ohne die erforderliche Erläuterung verwendet werden. Es muss angegeben werden, auf welche Phase des Lebenszyklus des Produkts oder der Dienstleistung sich die Umweltaussage bezieht; Zertifikate und Zulassungen müssen durch Dokumente von autorisierten Institutionen, Universitäten oder akkreditierten unabhängigen Organisationen belegt werden.

Auch der Prozess bezüglich Verbraucherbeschwerden und -bewertungen wurde geändert. Die Frist, die Verkäufern und Dienstleistern für eine Stellungnahme oder Antwort eingeräumt wird, bevor Verbraucherbeschwerden veröffentlicht werden, wurde von 72 auf 48 Stunden verkürzt. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Antwort, können die Bewertungen direkt veröffentlicht werden.

Verbraucherbewertungen von Plattformen, auf denen der Kaufvorgang nicht verifiziert werden kann, dürfen nicht veröffentlicht werden. Bewertungen zu verschiedenen Themen wie Produkt, Dienstleistung, Lieferung und Verkäufer müssen im selben Bereich klar und leicht zugänglich dargestellt werden.

In der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel werden Aussagen verboten, die den Eindruck erwecken könnten, dass diese Produkte eine normale Ernährung ersetzen. Zudem soll die Verwendung akademischer Titel in einer Weise, die den Verbraucher irreführt oder täuscht, unterbunden werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Handelsministerium Werbeverordnung Influencer Künstliche Intelligenz Zielgerichtete Werbung Verbraucherrechte Rabattaktion