Behauptungen über ein Asylabkommen mit Deutschland: Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation der Kommunikationsdirektion betonte, dass die Behauptungen über ein mit Deutschland geschlossenes Asylabkommen nicht der Wahrheit entsprechen, und wies auf Manipulationskampagnen hin.
In einer Erklärung des Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der Kommunikationsdirektion hieß es: "Die Behauptungen, dass ein 'Asyl- und Flüchtlingsabkommen mit Deutschland geschlossen wurde und 200 Asylsuchende in die Türkei geschickt wurden', sind nicht wahr."
In der über den Social-Media-Account des DMM veröffentlichten Erklärung wurden folgende Aussagen getroffen:
"Die von einigen Social-Media-Konten verbreiteten Behauptungen, dass ein 'Asyl- und Flüchtlingsabkommen mit Deutschland geschlossen wurde und 200 Asylsuchende in die Türkei geschickt wurden', sind nicht wahr. In den vergangenen Tagen wurden in der deutschen Presse irreführende Nachrichten verbreitet, wonach 'Deutschland und die Türkei eine Einigung erzielt hätten, im Rahmen derer 13.500 türkische Staatsbürger ohne rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis in die Türkei zurückgeführt werden könnten'. Diese Behauptungen wurden von unserem Außenministerium und unserem Zentrum dementiert. Obwohl in den Nachrichten, die als Grundlage für die Behauptung herangezogen wurden, kein Hinweis auf die 'Rückführung ausländischer Asylsuchender in die Türkei' enthalten war, wurde festgestellt, dass bestimmte Kreise eine Manipulationskampagne mit der Behauptung gestartet haben, dass 'ausländische Asylsuchende und Flüchtlinge in die Türkei geschickt werden'. Ein Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland über eine massenhafte Rückführung von 'türkischen Staatsbürgern ohne rechtmäßiges Aufenthaltsrecht', wie behauptet, steht absolut nicht zur Debatte. Im Rahmen bestehender Abkommen können türkische Staatsbürger ohne rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland (Einspruchsverfahren usw.) und mit Zustimmung der türkischen Außenbehörden individuell aufgenommen werden."
Andererseits wurde in der Erklärung betont, dass die Aufnahme von Staatsbürgern aus Drittstaaten (Syrien, Afghanistan usw.) ohne rechtmäßiges Aufenthaltsrecht, unabhängig davon, ob es sich um eine massenhafte oder individuelle Rückführung handelt, unter keinen Umständen in Frage kommt.
'VON FETÖ VERBREITET'
Darüber hinaus wurde behauptet, dass die in den sozialen Medien unter der Behauptung '200 Asylsuchende in die Türkei geschickt' verbreiteten Bilder von Propaganda-Konten der FETÖ inszeniert und verbreitet wurden. Es wurde festgestellt, dass die Fluggesellschaft, mit der die Passagiere auf den am Flughafen Frankfurt-Hahn aufgenommenen Bildern reisten, in jüngster Zeit keine Flüge von Deutschland in die Türkei durchgeführt hat.
Nachrichtenquelle: 12punto
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