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Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Ab dem 1. November 2024 treten wichtige Änderungen bei den Kreditkartenzinsen in Kraft. Die Banken haben damit begonnen, ihre Kunden über die neuen Zinssätze und Regelungen zur Mindestzahlung zu informieren.

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Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) und die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) haben wichtige Neuregelungen für Kreditkartenzinssätze verabschiedet.

Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Die neuen Zinssätze, die ab dem 1. November 2024 in Kraft treten, wurden von den Banken bereits an die Kunden kommuniziert.

Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Gemäß der neuen Regelung werden die anzuwendenden Zinssätze je nach Höhe des monatlichen Kreditkartensaldos unterschiedlich ausfallen.

Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Den an die Kunden übermittelten Nachrichten zufolge wurde der vertragliche Zinssatz für Schulden unter 25.000 TL auf 0,39 % festgelegt, während dieser Satz für Schulden zwischen 25.000 TL und 150.000 TL 1,14 % betragen wird.

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Für Schulden über 150.000 TL wird ein vertraglicher Zinssatz von 1,64 % angewendet.

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Zudem wird der Verzugszins berechnet, indem 0,30 % auf den vertraglichen Zinssatz aufgeschlagen werden. Der aktuelle Referenzzinssatz wurde auf 3,11 % festgelegt; bei einer Änderung dieses Satzes werden auch die Zinssätze entsprechend angepasst.

Neue Regelung bei Kreditkartenzinsen: Gültig ab 1. November

Ab dem 2. Oktober 2024 werden auch die Mindestzahlungsraten geändert.

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Für Kreditkarten mit einem Limit von 50.000 TL oder weniger beträgt die Mindestzahlung 20 % des Periodensaldos, während für Karten mit einem Limit von über 50.000 TL dieser Satz auf 40 % festgelegt wurde.

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 Dieser Schritt zielt darauf ab, Nutzer dazu zu ermutigen, ihre Schulden schneller zu begleichen.

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Die BDDK bietet für Privatpersonen mit Zahlungsschwierigkeiten eine Umschuldungsoption von bis zu 60 Monaten an.

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Wer seine Kreditkartenschulden nicht begleichen kann, wird die Möglichkeit haben, diese mit Ratenzahlungen, die auf den Mindestzahlungsbetrag aufgeschlagen werden, über eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten umzustrukturieren.

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Kreditkartenlimits werden jedoch erst dann erhöht, wenn die Hälfte der Schulden beglichen ist.

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Auch für Konsumentenkredite besteht bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Möglichkeit einer Ratenzahlung von bis zu 60 Monaten.

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Diese Regelungen werden die finanzielle Situation von Kreditkartennutzern maßgeblich beeinflussen.

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Nachrichtenquelle : 12punto

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