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Kommentar von İmamoğlus Anwalt zum „Ahmak“-Prozess: Hinweis auf Verfassungsgerichtsurteil

Das Verfassungsgericht hat den Wechsel eines Richters, der Zeugen vernommen hatte, und die anschließende Urteilsverkündung durch einen neuen Richter ohne erneute Zeugenanhörung als Verletzung der Grundrechte bewertet. Diese Entscheidung bringt die Debatte über ein faires Verfahren im „Ahmak-Prozess“ gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, erneut auf die Tagesordnung. İmamoğlus Anwalt Kemal Polat betonte die Bedeutung des Urteils des Verfassungsgerichts.

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Kommentar von İmamoğlus Anwalt zum „Ahmak“-Prozess: Hinweis auf Verfassungsgerichtsurteil

Das Verfassungsgericht (AYM) hat in einer Entscheidung über eine Individualbeschwerde festgestellt, dass es eine Verletzung der Grundrechte darstellt, wenn in Gerichtsverfahren die Richter, die Zeugen vernommen haben, ausgetauscht werden und das Urteil anschließend von einem anderen Richter gefällt wird, ohne dass die Zeugen erneut angehört wurden. Diese Entscheidung lenkt die Aufmerksamkeit auf die Vorgehensweise im „Ahmak-Prozess“, in dem sich der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wegen einer geforderten politischen Sperre verantworten muss.

ANWALT POLAT: VERFASSUNGSGERICHTSURTEIL IST SEHR WICHTIG  

İmamoğlus Anwalt Kemal Polat bewertete das Urteil des Verfassungsgerichts wie folgt:

„Der Prozess, der in der Öffentlichkeit als Ahmak-Prozess bekannt ist, wurde im Schatten zahlreicher rechts- und gesetzeswidriger Praktiken geführt; das Recht auf Verteidigung wurde eingeschränkt und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts weist Ähnlichkeiten mit dem Richterwechsel und den darauffolgenden Entwicklungen im Ahmak-Prozess auf. Dieses Urteil ist zweifellos ein wichtiger juristischer Schritt, der berücksichtigt werden muss.“

WAS WAR PASSIERT?

Im Prozess gegen den Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu wegen angeblicher Beleidigung von Mitgliedern des Hohen Wahlrats (YSK) in einer Presseerklärung vom 4. November 2019 hatten İmamoğlus Anwälte in der Verhandlung vom November 2022 aufgrund eines Richterwechsels die erneute Anhörung von İmamoğlu gefordert.

Nachdem ihre Anträge abgelehnt worden waren, stellte Anwalt Kemal Polat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.


Nachrichtenquelle: 12punto

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