Die Ära von „Ich nehme keinen Kassenbon, gib mir einen Rabatt“ endet
Das Finanzministerium plant, den informellen Handel durch die Einführung strenger Sanktionen für diejenigen zu reduzieren, die keine Belege wie Kassenbons oder Rechnungen ausstellen oder diese nicht entgegennehmen.
Das Ministerium für Schatz und Finanzen beabsichtigt, den informellen Handel durch die Einführung strenger Sanktionen für diejenigen zu reduzieren, die im Rahmen von Maßnahmen zur Einnahmensteigerung keine Belege wie Kassenbons oder Rechnungen ausstellen oder diese nicht entgegennehmen.
In diesem Zusammenhang stechen unter den Vorschlägen der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) die Regelungen zur Belegerteilung bei Einkäufen hervor, die die gesamte Gesellschaft betreffen.
Laut einem Bericht von Hüseyin Gökçe von Ekonomim wird derzeit bei Nichtausstellung von Dokumenten wie Rechnungen und Kassenbons eine Sonderbußgeldstrafe in Höhe von 10 Prozent des Betrags erhoben, mindestens jedoch 3.400 Lira. Wenn der Käufer kein Steuerpflichtiger, sondern ein Verbraucher ist, wird die Strafe auf ein Fünftel reduziert.
STRAFEN WERDEN ERHÖHT
Die Finanzverwaltung (GİB) sieht für die neue Periode eine Erhöhung der Strafen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer vor. In diesem Rahmen wird vorgeschlagen, das Bußgeld für Verkäufer bei Nichteinhaltung der Belegerteilungspflicht bei der ersten Feststellung von 3.400 Lira auf mindestens 30.000 Lira anzuheben. Sollte der Verkaufspreis hoch sein, wird eine Sonderbußgeldstrafe in Höhe von 30 Prozent des nicht belegten Betrags erhoben.
Käufer können jedoch einer Strafe entgehen, wenn sie das Fehlen der Belegerteilung innerhalb von 5 Tagen bei der GİB melden.
STRENGE SANKTIONEN FÜR DIE NUTZUNG FREMDER KONTEN
Auch für Unternehmen, die ihre Verkaufserlöse nicht über das Firmenkonto, sondern über IBAN-Konten von Familienmitgliedern oder Dritten abwickeln, sowie für Personen, die ihre eigenen Konten hierfür zur Verfügung stellen, sind harte Sanktionen vorgesehen.
Beide Parteien müssen mit einer Sonderbußgeldstrafe in Höhe von 10 Prozent des Transaktionsbetrags rechnen, wobei die Strafe mindestens 30.000 Lira und maximal 20 Millionen Lira betragen kann.
SONDERBUSSGELDSTRAFEN WERDEN VERHÄNGT
Darüber hinaus sind strenge Sanktionen für diejenigen geplant, die POS-Geräte anderer Personen nutzen oder ihr eigenes POS-Gerät anderen zur Verfügung stellen – ein Thema, das in letzter Zeit häufiger in den Fokus gerückt ist.
In diesem Zusammenhang ist geplant, gegen beide Parteien je nach Art der Steuerpflicht Sonderbußgelder zu verhängen, die bei 22.000 Lira beginnen und bis zu 90.000 Lira reichen können.
Nachrichtenquelle: 12punto
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