Entscheidung zu 'steuerfreien Telefonen' im Amtsblatt: 9.500 TL und Altersgrenze
Der Beschluss zur Gewährung von Unterstützung für technologische Geräte und Internet für Studierende der Hochschulen wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss enthält die Grenzen und Bedingungen für die Bereitstellung von Unterstützung für technologische Geräte und Internet für Universitätsstudierende.
Gemäß dem mit der Unterschrift des Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten 'Beschluss zur Gewährung von Unterstützung für technologische Geräte und Internet für Studierende der Hochschulen' wird jedem Studierenden einer Hochschule, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, zum Zeitpunkt des Kaufs das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht in einem Fernstudiengang eingeschrieben ist, einmalig eine Unterstützung für technologische Geräte sowie eine einjährige Internetunterstützung gewährt.
Es wurde mitgeteilt, dass die Unterstützung beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern genutzt werden kann, deren Endverkaufspreis 9.500 Lira nicht übersteigt, sofern der Kauf mit einer elektronisch ausgestellten Rechnung erfolgt.
GEBRAUCHTGERÄTE AUSGESCHLOSSEN, FÖRDERBETRAG FESTGELEGT
Während mitgeteilt wurde, dass der Kauf von Gebrauchtgeräten nicht unter die Unterstützung fällt, wurde erklärt, dass der Gesamtbetrag der Unterstützung, den jeder Studierende einmalig in Anspruch nehmen kann, maximal 5.500 Lira beträgt.
In dem Beschluss heißt es: “Die für die betreffenden Studierenden bereitzustellende Internetunterstützung beträgt jährlich 120 GB, begrenzt auf einen Anschluss, mit monatlich maximal 10 GB kostenlos für 12 Monate. Diese Unterstützung wird mit einem auf den Namen des jeweiligen Studierenden registrierten Anschluss genutzt”.
Die im Amtsblatt veröffentlichten Grundsätze sind wie folgt aufgeführt:
• Jedem Studierenden einer Hochschule, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, zum Zeitpunkt des Kaufs das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht in einem Fernstudiengang eingeschrieben ist, wird einmalig eine Unterstützung für technologische Geräte sowie eine einjährige Internetunterstützung gewährt.
• Diese Unterstützung wird beim Kauf von Mobiltelefonen und Geräten sowie Computergeräten genutzt, deren Endverkaufspreis 9.500 TL nicht übersteigt, sofern der Kauf mit einer elektronisch ausgestellten Rechnung erfolgt.
• Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist von dieser Unterstützung ausgeschlossen.
• Der Gesamtbetrag der Unterstützung für technologische Geräte, den jeder Studierende einmalig in Anspruch nehmen kann, beträgt maximal 5.500 TL.
• Die für die betreffenden Studierenden bereitzustellende Internetunterstützung beträgt jährlich 120 Gigabyte, begrenzt auf einen Anschluss, mit monatlich maximal 10 Gigabyte kostenlos für 12 Monate. Diese Unterstützung wird mit einem auf den Namen des jeweiligen Studierenden registrierten Anschluss genutzt.
• Die erworbenen Mobiltelefongeräte müssen ab dem Datum der Inanspruchnahme der Unterstützung für mindestens zwei volle Jahre ausschließlich von der Person genutzt werden, die die Unterstützung in Anspruch genommen hat.
• Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesem Beschluss enthaltenen Bedingungen oder bei Feststellung einer unrechtmäßigen Inanspruchnahme der Unterstützung wird der in Anspruch genommene Unterstützungsbetrag zuzüglich der ab dem Zahlungsdatum berechneten Zinsen in Höhe des Verzugszinssatzes von der Person zurückgefordert, die die Unterstützung in Anspruch genommen hat.
• Die im Rahmen dieses Beschlusses gewährten Unterstützungen werden aus den für diesen Zweck im Haushalt des Ministeriums für Jugend und Sport (GSB) bereitgestellten Mitteln finanziert.
Nachrichtenquelle: AA
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