12. Justizpaket in der TBMM-Generalversammlung verabschiedet: Das sind die neuen Regelungen
Das 12. Justizpaket wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet. Mit der Regelung werden neue Bestimmungen zum Verkauf geerbter Immobilien, zur Anwendung der Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB), zum Sachverständigensystem, zu Verhandlungsdauern und zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren in Kraft treten.
Das 12. Justizpaket, das wichtige Änderungen im Justizbereich enthält, wurde in der Generalversammlung der TBMM verabschiedet. Das Paket umfasst Regelungen zum Verkauf geerbter Immobilien, Änderungen bei der Anwendung der Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB), sowie neue Bestimmungen zum Sachverständigensystem und zu Gerichtsverfahren.
Eine Strafmilderungsregelung für Personen, die in der Öffentlichkeit als „IBAN-Opfer“ bekannt sind, gehört ebenfalls zu den bemerkenswerten Punkten des Pakets.
Das 12. Justizpaket, das neue Regelungen im Justizbereich enthält, wurde in der Generalversammlung der TBMM verabschiedet. Mit dem Paket werden in vielen Bereichen des Justizsystems Änderungen vorgenommen.
NEUE ÄRA BEI GEERBTEN IMMOBILIEN
Die Regelung enthält neue Bestimmungen für den Verkauf von geerbten Immobilien.
In diesem Bereich wird angestrebt, die Probleme bei den Verkaufsprozessen von durch Erbschaft erworbenen Immobilien zu verringern.
ÄNDERUNG BEI DER HAGB-ANWENDUNG
Das Paket enthält auch Änderungen bezüglich der Anwendung der Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB).
Mit der neuen Regelung werden unterschiedliche Bestimmungen für die Funktionsweise der HAGB-Anwendung eingeführt.
REGELUNG FÜR DAS SACHVERSTÄNDIGENSYSTEM
Das Justizpaket enthält zudem Artikel zum Sachverständigensystem und zu Gerichtsverfahren.
Mit diesen Regelungen soll eine effizientere Gestaltung der Sachverständigenpraxis erreicht werden.
VERHANDLUNGSDAUERN UND VERFAHREN WERDEN BESCHLEUNIGT
Einer der herausragenden Punkte des Pakets ist die Beschleunigung von Verhandlungsdauern und Gerichtsverfahren. Mit den neuen Bestimmungen soll dazu beigetragen werden, dass Gerichtsverfahren in kürzerer Zeit abgeschlossen werden.
STRAFMILDERUNG FÜR „IBAN-OPFER“
Eine Strafmilderungsregelung für Personen, die in der Öffentlichkeit als „IBAN-Opfer“ bekannt sind, wurde ebenfalls in das verabschiedete Paket aufgenommen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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