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17.-August-Botschaft des inhaftierten Nasuh Mahruki: „Ich weigere mich, mich einer Anklage auszusetzen“

Der AKUT-Gründer Nasuh Mahruki wies in einer Botschaft zum Jahrestag des Erdbebens vom 17. August die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

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17.-August-Botschaft des inhaftierten Nasuh Mahruki: „Ich weigere mich, mich einer Anklage auszusetzen“

Der AKUT-Gründer Nasuh Mahruki hat anlässlich des 27. Jahrestages des Marmara-Erdbebens vom 17. August eine Botschaft aus seiner Inhaftierung in Silivri veröffentlicht. Mahruki, der am 17. Juli aufgrund eines Beitrags auf seinem X-Account vom 15. Juli verhaftet wurde, ging in seiner Nachricht sowohl auf die Rolle von AKUT bei Katastrophen ein als auch auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Mahruki begann seine Botschaft mit den Worten: „Heute ist der 27. Jahrestag des Marmara-Erdbebens und ich bin seit 33 Tagen in Silivri inhaftiert.“ Mahruki erklärte, dass er gemeinsam mit einer Gruppe von Bergsteigerfreunden zivile Such- und Rettungseinsätze bei Berg- und Naturunfällen, Erdbeben, Überschwemmungen und anderen Katastrophen initiiert habe, und betonte, dass AKUT eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Bewusstseins für Freiwilligenarbeit und Zivilgesellschaft in der Türkei gespielt habe.

Mahruki bezeichnete das Erdbeben vom 17. August als einen Wendepunkt für die Türkei in Bezug auf zivilgesellschaftliche Organisationen und Freiwilligenarbeit und wies darauf hin, dass AKUT damals 220 Menschen das Leben gerettet habe. Er erinnerte daran, dass der Verein in den Folgejahren auch bei Katastrophen in verschiedenen Ländern wie Griechenland, Indien, Iran, Pakistan, Haiti, Taiwan und Mosambik im Einsatz war.

Mahruki betonte, dass er über Jahre hinweg Artikel über soziale Verantwortung, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement geschrieben sowie an Fernsehprogrammen und Interviews teilgenommen habe, und erklärte, dass er die gegen ihn erhobene Anklage nicht akzeptiere. In seiner Botschaft äußerte er: „Nach über 30 Jahren im Dienst weigere ich mich heute, mich dem Vorwurf der ‚öffentlichen Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit‘ auszusetzen!“

Darüber hinaus wies Mahruki darauf hin, dass ihm bis heute über 800 Plaketten sowie mehr als 2000 Ehren-, Anerkennungs- und Dankesurkunden verliehen wurden, und sagte: „Würde das freie, gewissensstarke und gebildete türkische Volk jemandem, der es öffentlich zu Hass und Feindseligkeit aufstachelt, diese Wertschätzung entgegenbringen, könnte es das getan haben? Die Antwort auf diese Frage überlasse ich Ihnen.“

WAS WIRD IN DER ANKLAGESCHRIFT GEFORDERT?

Nasuh Mahruki wurde am 16. Juli aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien vom 15. Juli festgenommen und am 17. Juli inhaftiert. In der nach seiner Verhaftung erstellten Anklageschrift wurde gefordert, Mahruki wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit“ zu bestrafen.

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy erstellten Anklageschrift wurde eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 3 Jahren für Mahruki gefordert. Da der Beitrag über soziale Medien verbreitet wurde, wurde zudem eine Erhöhung des Strafmaßes gemäß Artikel 218 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) beantragt. In diesem Rahmen wurde darauf hingewiesen, dass die geforderte Strafe auf bis zu 4 Jahre und 6 Monate ansteigen könnte.



Nachrichtenquelle: 12punto

Nasuh Mahruki AKUT Erdbeben vom 17. August Silivri Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit TCK 218