2. Verhandlung im Prozess gegen die „Neugeborenen-Bande“: Überraschender Antrag der Verteidigung
Im zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen die Führungskräfte und Mitglieder der sogenannten „Neugeborenen-Bande“, die in Istanbul Babys in vertraglich vereinbarte Krankenhäuser verlegten, um sich unrechtmäßig zu bereichern und durch fahrlässiges Handeln deren Tod verursachten, stellte der Anwalt des Angeklagten İlker Gönen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.
In Istanbul hat die zweite Verhandlung im Prozess gegen insgesamt 47 Angeklagte, darunter 26 Inhaftierte, begonnen. Die Mitglieder der sogenannten „Neugeborenen-Bande“ stehen vor Gericht, weil sie Babys in von ihnen ausgewählte Krankenhäuser verlegt haben, um sich unrechtmäßig zu bereichern, und durch fahrlässiges Handeln den Tod der Säuglinge verursacht haben sollen.
An der Verhandlung, die vom 22. Schwurgericht Bakırköy im Konferenzsaal des Justizgebäudes geführt wird, nahmen einige der inhaftierten und nicht inhaftierten Angeklagten sowie die Anwälte der Parteien teil.
Während der Anhörung erklärte der Anwalt des Angeklagten İlker Gönen, dass Fotos des Ermittlungsstaatsanwalts und des Sitzungsstaatsanwalts gemeinsam in den sozialen Medien geteilt worden seien.
Die Anwälte der Angeklagten behaupteten, dass keine unparteiische Verhandlung stattfinde, und stellten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die Verhandlung wurde für 30 Minuten unterbrochen, um über die Anträge zu beraten.
Nachrichtenquelle: İHA
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