4 Festnahmen im Zusammenhang mit dem Tod der Familie Böcek
Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod einer Mutter, eines Vaters und ihrer zwei Kinder, die in einem Krankenhaus in Istanbul-Fatih nach Verdacht auf Vergiftung verstorben waren, wurden von sieben festgenommenen und dem Gericht vorgeführten Verdächtigen vier inhaftiert, während drei unter Auflagen freigelassen wurden.
Die Ermittlungen zum Tod der Mutter Çiğdem Böcek (27), des Vaters Servet Böcek (38) sowie der 3-jährigen Masal und des 6-jährigen Kadir Muhammet Böcek, die am 9. November 2025 zu touristischen Zwecken aus Deutschland nach Istanbul gereist waren und am 13. November 2025 infolge einer mutmaßlichen „Vergiftung“ verstarben, dauern an. Im Zuge der Ermittlungen wurden die Aussagen der Verdächtigen vor der Staatsanwaltschaft bekannt.
"Ich besitze keinerlei Zertifikat für Schädlingsbekämpfung"
Der Verdächtige Zeki K., Verantwortlicher der Schädlingsbekämpfungsfirma, erklärte in seiner Aussage: "Die Firma DSS gehört mir. Ich habe diese Firma vor 6-7 Jahren gegründet. Es gibt keinen festen Geschäftsraum, wir arbeiten als Home-Office. Doğan C. arbeitet als Tagelöhner in meinem Betrieb. Mein Sohn Serkan arbeitet nicht in diesem Betrieb. Wir haben lediglich seine Sozialversicherungsanmeldung über diese Firma abgewickelt. Als Serkan bei mir arbeitete, hat er definitiv keine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Ich besitze keinerlei Zertifikat für Schädlingsbekämpfung. Soweit ich weiß, besitzt auch Doğan C. kein Zertifikat. Die Schädlingsbekämpfungsarbeiten führt Doğan C. aus. Bei der Schädlingsbekämpfung werden die Mittel Alfasc und Cypermetrin verwendet. Ich weiß, dass diese Mittel mit Wasser vermischt werden. Ich weiß nicht, woher wir die Mittel beziehen. Am 11. November kam ein Anruf. Die anrufende Person sagte, sie betrieben ein Hotel, in einem der Zimmer seien Insekten und sie wollten eine Schädlingsbekämpfung durchführen lassen. Ich habe Doğan C. dorthin geschickt. Doğan C. ist alleine hingefahren und hat die Bekämpfung durchgeführt. Ich weiß nicht einmal, in welches Hotel er gegangen ist. Ich treffe an dem Vorfall keine Schuld."
"Ich treffe an dem Vorfall keine Schuld"
Der Verdächtige Doğan C., der die Bekämpfung durchführte, sagte: "Ich arbeite seit 2-3 Monaten bei der Firma DSS İlaçlama. Im August 2025 hatte ich in dem Betrieb namens Harbour Suits, in dem sich der Vorfall ereignete, eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Aufgrund des Anrufs am 11. November ging ich ins Hotel, um die Bekämpfung vorzunehmen. Ich führte die Bekämpfung in dem Zimmer durch, das mir der dortige Mitarbeiter zeigte. Ich verwendete die Mittel Alfasc und Cypermetrin. Ich habe diese Mittel mit Wasser vermischt und durch Sprühen angewendet. Im selben Zimmer habe ich in bestimmten Abständen an 16-17 Stellen Insektengel ausgebracht. Vor der Bekämpfung habe ich die Toilettentür und die Belüftung mit Papierklebeband abgeklebt. Nach der Bekämpfung habe ich die Zimmertür zugeklebt und das Hotel verlassen. Ich besitze keinerlei Zertifikat für Schädlingsbekämpfung. Ich habe den Polizeibeamten die von mir verwendeten Mittel ausgehändigt. Ich treffe an dem Vorfall keine Schuld."
"Wir hatten bei derselben Firma bereits im August eine Bekämpfung durchführen lassen"
Der Verdächtige Hakan O. erklärte: "Ich habe den Betrieb namens Harbour Suits vor etwa 5-6 Monaten übernommen. Da ich Diabetiker bin, hatte ich Probleme mit meinem Bein, weshalb ich seit etwa 3 Monaten nicht mehr im Hotel sein konnte. In dieser Zeit erledigt Halil D. alle Angelegenheiten bezüglich des Hotels. Halil D. rief mich am 10. November an und sagte, dass aus einem Zimmer des Hotels eine Beschwerde wegen Insekten eingegangen sei. Ich sagte ihm, er solle die Schädlingsbekämpfungsfirma rufen. Halil D. hat gemäß meiner Anweisung Kontakt mit der Firma DSS aufgenommen, bei der wir bereits zuvor Schädlingsbekämpfungen hatten durchführen lassen. Infolgedessen wurde am 11. November die Bekämpfung durchgeführt. Nach Abschluss der Bekämpfung bleibt das Zimmer etwa 2-3 Tage lang geschlossen. Danach wird eine Reinigung durchgeführt und es wird wieder zur Nutzung freigegeben. Weder ich noch meine Mitarbeiter tragen irgendeine Verantwortung für den Schädlingsbekämpfungsvorgang. Wir hatten bei derselben Firma bereits im August eine Bekämpfung durchführen lassen. Wir hatten keinerlei Probleme. Ich habe diese Firma nicht gefragt, ob sie Zertifikate besitzen."
6 Anträge auf Inhaftierung im Fall Böcek
Die Aussagen der sieben Verdächtigen, die im Rahmen der Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zum Tod von Kadir Muhammet Böcek (6), Masal Böcek (3), der Mutter Çiğdem Böcek und des Vaters Servet Böcek, die aus dem Hotel, in dem sie in Fatih übernachteten, ins Krankenhaus eingeliefert worden waren, festgenommen wurden, sind bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verdächtigen H.O., D.C., Z.K., S.K., R.B. und M.M.U.D.C. wegen des Vorwurfs der "fahrlässigen Tötung und Körperverletzung" mit dem Antrag auf Inhaftierung an das Friedensgericht verwiesen.
Für den Verdächtigen M.K. wurde die Anordnung von gerichtlichen Auflagen beantragt.
Servet und Çiğdem Böcek sowie ihre Kinder Kadir Muhammet und Masal, die am 9. November aus Deutschland nach Istanbul gekommen waren und in einem Hotel in Fatih übernachteten, wurden am 12. November wegen Übelkeit und Erbrechen ins Krankenhaus eingeliefert; die Kinder konnten trotz medizinischer Intervention nicht gerettet werden.
Die Mutter, die im Taksim-Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus behandelt wurde, verstarb am 14. November, der Vater am 17. November.
Zwei weitere Touristen, die im selben Hotel übernachteten, wurden ebenfalls wegen Übelkeit und Erbrechen im selben Krankenhaus behandelt. Eine dritte Person, die im selben Zimmer übernachtete und als Begleitperson bei den Patienten war, wurde aufgrund einer niedrigen Herzfrequenz zu Untersuchungszwecken stationär aufgenommen.
4 PERSONEN INHAFTIERT
Von den sieben Verdächtigen, die im Zusammenhang mit dem Tod der Familie Böcek festgenommen und dem Gericht vorgeführt wurden, wurden 4 inhaftiert. 3 wurden unter gerichtlichen Auflagen freigelassen.
1- H.O. "Hotelbesitzer" gerichtliche Auflagen (Ausreiseverbot und Hausarrest)
2- M.M.U.D.C. "Hotelmitarbeiter" Inhaftiert
3- R.B. "Hotelmitarbeiter" gerichtliche Auflagen (Ausreiseverbot und Meldepflicht)
4- Z.K. "Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma" Inhaftiert
5- S.K. "Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma" Inhaftiert
6- D.C. "Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma" Inhaftiert
Für den Verdächtigen M.K., für den gerichtliche Auflagen beantragt wurden, wurde wie beantragt entschieden.
Im Rahmen der Ermittlungen war das Hotel nach Untersuchungen durch Polizeieinheiten versiegelt worden.
Im Zuge der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen waren 11 Verdächtige festgenommen worden. Die festgenommenen und nach Abschluss der Verfahren dem Gericht vorgeführten Personen, ein Muschelverkäufer Y.D., ein Lokum-Verkäufer F.T., ein Kokoreç-Verkäufer E.E. sowie ein Café-Betreiber F.M.O., waren inhaftiert worden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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