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Wurde zum Grab für 83 Menschen... Antrag auf Verhaftung des AKP-Bauunternehmers abgelehnt

Bei der dritten Verhandlung im Prozess um die Üzümkent-Siedlung in Adıyaman, die bei den Erdbeben vom 6. Februar einstürzte und 83 Menschen das Leben kostete, blieben die nicht inhaftierten Angeklagten erneut der Verhandlung fern. Der Antrag auf Verhaftung des Bauunternehmers Şükrü İşitmen wurde abgelehnt.

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Wurde zum Grab für 83 Menschen... Antrag auf Verhaftung des AKP-Bauunternehmers abgelehnt

Bei den Erdbeben vom 6. Februar mit Zentrum in Kahramanmaraş kamen durch den Einsturz der Üzümkent-Siedlung im Bezirk Besni in Adıyaman 83 Menschen ums Leben, eine Person wurde verletzt.

Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Besni geführten Ermittlungen wurde gegen den Bauunternehmer Şükrü İşitmen, der zu jener Zeit Mitglied des AKP-Bezirksvorstands von Besni war, sowie gegen die weiteren Bauunternehmer Mehmet Nuri Tuğsuz, Ahmet İşitmen und die Verantwortlichen der S.S. Üzümkent Wohnungsbaugenossenschaft, Abdullah Çetin, Battal Oral, Cuma Ali Türk, Hüseyin Güner, Mahmut Keremoğlu und Memet Subaşı, Anklage wegen "fahrlässiger Tötung und Körperverletzung" mit einer Strafandrohung von jeweils 15 Jahren Haft erhoben.

ANGEKLAGTE ERSCHIENEN NICHT ZUR DRITTEN VERHANDLUNG

Die dritte Verhandlung des Prozesses fand unter Teilnahme der Nebenkläger, der Anwälte beider Seiten und der Zeugen statt. Zunächst wurden die Zeugen gehört. Die Zeugen gaben an, dass der eigentliche Bauunternehmer des Gebäudes Şükrü İşitmen gewesen sei. Die Nebenkläger erklärten, dass sie gegen alle Angeklagten Strafanzeige erstatten.

VERHAFTUNG DES ANGEKLAGTEN ŞÜKRÜ İŞİTMEN GEFORDERT

Die Anwältin der Nebenkläger, Elif Nur Öztürkeri, erinnerte daran, dass gegen den Angeklagten Şükrü İşitmen im Zusammenhang mit einem anderen Prozess, dem Fall der eingestürzten Yukarı-Şehir-Genossenschaftshäuser, bereits ein Haftbefehl erlassen wurde, und sagte: "Der Angeklagte hat sich nicht an diese Entscheidung gehalten. Wir sind der Ansicht, dass die in diesem Dossier verhängten Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle unzureichend sind. Wir fordern die Verhaftung von Şükrü İşitmen."

Die Anwältin der Nebenkläger, Cennet Figen Kalaağası, erklärte, dass viele von Şükrü İşitmen errichtete Gebäude eingestürzt seien und der Angeklagte sich weiterhin auf der Flucht befinde: "Er ist auch den Auflagen der gerichtlichen Kontrolle nicht nachgekommen. Aus diesem Grund fordern wir den Erlass eines Haftbefehls."

Ein weiterer Anwalt der Nebenkläger, Abdurrahman Özdoğan, forderte, das Eintreffen des Gutachtens abzuwarten und sich nach dessen Stand zu erkundigen, und sagte: "Der Angeklagte Şükrü İşitmen hält sich seit Oktober 2024 nicht an die Auflagen der gerichtlichen Kontrolle. Da er seinen Verpflichtungen ohne triftigen Grund nicht nachkommt, fordern wir seine Verhaftung."

"WIR AKZEPTIEREN DIE BELASTENDEN ASPEKTE IN DEN ZEUGENAUSSAGEN NICHT"

Der Anwalt des Angeklagten Mehmet Nuri Tuğsuz verteidigte seinen Mandanten mit der Behauptung, dieser sei in keiner Weise am Bau beteiligt gewesen: "Mein Mandant unterliegt weiterhin Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle. Da er jedoch kürzlich einen Herzinfarkt erlitten hat, fällt es ihm schwer, die Verpflichtung zur dreimal wöchentlichen Unterschrift zu erfüllen. Während das Ausreiseverbot weiterhin angemessen ist, beantragen wir die Aufhebung der Unterschriftspflicht."

Die Anwälte des Angeklagten Şükrü İşitmen erklärten: "Wir akzeptieren die belastenden Aspekte in den Zeugenaussagen nicht. Da der Mandant aufgrund eines anderen Verfahrens vor dem 1. Schwurgericht von Adıyaman inhaftiert ist, kann er die Auflagen der gerichtlichen Kontrolle in diesem Dossier nicht erfüllen. Aus diesem Grund fordern wir die Ablehnung der Haftanträge. Nach Eingang des Gutachtens werden wir unsere detaillierte Verteidigung vorlegen."

Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer die Ablehnung der Haftanträge der Nebenkläger mit der Begründung, dass gegen den Angeklagten Şükrü İşitmen bereits ein Haftbefehl vorliege.

VERHANDLUNG AUF DEN 14. JULI VERTAGT

Das Gericht lehnte die Haftanträge gegen Şükrü İşitmen mit der Begründung ab, dass gegen diesen Angeklagten bereits ein Haftbefehl bestehe. Das Gericht beschloss, die Vollstreckung des Haftbefehls gegen den Sohn des Angeklagten, Ahmet İşitmen, abzuwarten und sich nach dessen Stand zu erkundigen. Es wurde verfügt, dass das Dossier zur Feststellung der Verschuldensanteile der Angeklagten an einen Sachverständigen übergeben wurde und der Stand des Gutachtens zu erfragen sei. Zudem wurde die Fortdauer der gerichtlichen Kontrollmaßnahme in Form eines Ausreiseverbots für die Angeklagten Şükrü İşitmen und Mehmet Nuri Tuğsuz beschlossen.

Die nächste Verhandlung findet am 14. Juli statt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Adıyaman Erdbeben in Adıyaman