Abmahnung von Özcan Deniz an die Stadtverwaltung Sarıyer: Neue Details zur Untersuchung wegen illegaler Bauarbeiten
Gegen Özcan Deniz wurde eine Untersuchung eingeleitet, weil an seinen drei Villen in Sarıyer ohne Genehmigung Anbauten vorgenommen wurden. Der bekannte Künstler hat nun sowohl die Stadtverwaltung als auch die Firma seines Bruders, die die Bauarbeiten ausführte, abgemahnt. Der Künstler argumentiert, dass er nicht für die Verstöße verantwortlich sei und hat rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung wegen „illegaler Bauarbeiten“ an drei Villen des bekannten Sängers und Schauspielers Özcan Deniz in einem geschützten Gebiet in Istanbul-Sarıyer sind neue Details bekannt geworden. Deniz, der im Zentrum der Ermittlungen steht, verteidigt sich gegen die Vorwürfe und gab bekannt, dass er sowohl an die Firma seines Bruders, Deniz Filmcilik, die die Bauarbeiten ausführte, als auch an die Stadtverwaltung Sarıyer offizielle Abmahnungen geschickt habe.
''ICH WUSSTE NICHTS VON DEN BAUARBEITEN''
Gegen Özcan Deniz wurde wegen des Vorwurfs der illegalen Bebauung an den drei Villen in Sarıyer ein Ermittlungsverfahren wegen „Verursachung von baulicher Verschmutzung“ und „Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern“ eingeleitet. In seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft erklärte Deniz, er habe von den Bauaktivitäten nichts gewusst und erst durch das von der Stadtverwaltung erstellte Protokoll von der Angelegenheit erfahren. Deniz betonte, er habe Schritte unternommen, um den Zustand genehmigungskonform zu gestalten, und behauptete, er sei geschädigt worden, da er keine Antwort von der Stadtverwaltung erhalten habe.
Laut einem Bericht der Zeitung Sabah wurden Details der Abmahnung bekannt, die Özcan Deniz an die Firma Deniz Filmcilik geschickt hat, deren Eigentümer sein Bruder Ercan Deniz ist. In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführten Bauarbeiten ohne Genehmigung und vorschriftswidrig seien und das Objekt daher von der Stadtverwaltung versiegelt wurde. Özcan Deniz erklärte im Text der Abmahnung, er habe das Unternehmen aufgefordert, das betreffende Bauwerk in einen genehmigungskonformen Zustand zu versetzen, andernfalls müssten alle daraus resultierenden Schäden und rechtlichen Verantwortlichkeiten von der Firma getragen werden.
In einer zweiten Abmahnung, die an die Stadtverwaltung Sarıyer gerichtet war, teilte Deniz mit, dass er nicht Eigentümer der Villen sei, sondern lediglich ein Nießbrauchrecht (Nutzungsrecht) besitze. Der Künstler argumentierte, er sei während des Bauprozesses von Deniz Filmcilik geschädigt worden, und gab an, aus diesem Grund vor einem Zivilgericht Klage gegen das Unternehmen eingereicht zu haben.
ANTRAG AUF BEFUGNIS FÜR BAUGENEHMIGUNG
Im Text der Abmahnung erklärte Deniz zudem, dass er aufgrund seiner fehlenden Eigentümerstellung keinen Zugang zu Dokumenten wie dem Bebauungsstatus und den Architekturplänen habe, die bei der Stadtverwaltung eingereicht werden müssten. Er forderte die Stadtverwaltung auf, die notwendigen Genehmigungen zu erteilen, um Projektänderungen vorzunehmen oder eine neue Baugenehmigung auszustellen, damit die bestehenden Unregelmäßigkeiten beseitigt werden können.
Nachrichtenquelle: 12punto
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