Abschließender Bericht der Rechtsmedizin liegt vor: Sohn des somalischen Präsidenten trägt Hauptschuld
Der abschließende Bericht der Rechtsmedizin zu dem Unfall in Fatih, bei dem der Sohn des somalischen Präsidenten Hassan Sheikh Mohamud, Mohammed Hassan Sheikh Mohamud, mit seinem Auto den Motorradkurier Yunus Emre Göçer erfasste und tödlich verletzte, liegt nun vor.
Kübra KARASU- 12punto.com.tr
In Fatih hatte der Sohn des somalischen Präsidenten Hassan Sheikh Mohamud, Mohammed Hassan Sheikh Mohamud, mit seinem Auto den Motorradkurier Yunus Emre Göçer erfasst und dessen Tod verursacht.
Nachdem bekannt wurde, dass Mohamud nach dem Unfall ins Ausland geflohen war, liegt nun der abschließende Bericht der Rechtsmedizin vor.
SOHN DES SOMALISCHEN PRÄSIDENTEN TRÄGT HAUPTSCHULD
Im Bericht heißt es über das Fahrzeug des Sohnes des somalischen Präsidenten mit dem Kennzeichen "06 CD 4581, dass dieses nicht abbremste und das Motorrad am hinteren rechten Teil rammte. Durch den Aufprall des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen 06 CD 4581 auf das Heck des Motorrads mit dem Kennzeichen 16 AFL 804 wurde dieses weggeschleudert. Das Fahrzeug konnte unmittelbar nach dem Aufprall nicht anhalten; der genaue Haltepunkt konnte nicht bestimmt werden, da er nicht im Kamerawinkel zu sehen war." Der Fahrer Mohamed Hassan Sheikh Mohamud wurde als "hauptschuldig" eingestuft, während dem Fahrer Yunus Emre GÖÇER "kein vorwerfbares Verschulden" zugeschrieben wurde.
GÖÇER WURDE ALS TEILSCHULDIG EINGESTUFT
Im Bericht wurde zudem festgehalten, dass Göçer "aufgrund eines Manövers nach rechts innerhalb der rechten Spur, das den Unfall beeinflusste, eine Teilschuld trägt" und er somit als teilschuldig eingestuft wurde.
Im Bericht wurde Folgendes festgehalten:
"Nach Prüfung der gesamten Aktenlage, der Einlassung des Beschuldigten, aller Aussagen, des Unfallprotokolls, des Protokolls zur Videoauswertung, der CD mit den Kameraaufnahmen des Unfallzeitpunkts sowie des Gutachtens wurde festgestellt, dass sich der Unfall wie im Abschnitt 'VORFALL' beschrieben ereignet hat. Der Autofahrer, der sich bei Tageslicht und klarer Sicht dem Unfallort näherte, hätte beim beabsichtigten Spurwechsel nach rechts berücksichtigen müssen, dass das vor ihm in derselben Richtung/Spur (auf der zweiten Spur von rechts) fahrende und durch Geschwindigkeitsreduzierung nach rechts steuernde Motorrad ebenfalls die Spur wechselte. Da er dies nicht beachtete, nicht rechtzeitig bremste, den Sicherheitsabstand nicht einhielt und nicht hinter dem Motorrad zum Stehen kam oder kontrolliert links am Motorrad vorbeifuhr, trägt er die Hauptschuld. Der Motorradfahrer hingegen, bei dem anhand der Videoaufnahmen erkennbar ist, dass er die Spur nach rechts wechselte, seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand reduzierte und zuletzt ein leichtes Manöver nach rechts vollzog, hat während dieser Bewegungen keine ausreichenden Spiegelkontrollen bezüglich des von hinten kommenden Autos durchgeführt und nicht berücksichtigt, dass das Auto ebenfalls die Spur wechselte. Da er auf dieser Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bis zum Stillstand abbremste und zuletzt innerhalb der rechten Spur ein Manöver nach rechts vollzog, was den Unfall beeinflusste, wurde er von unserem Gremium als teilschuldig eingestuft und zu folgendem Schluss gelangt."
Nachrichtenquelle: Kübra Karasu
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