Ahmet Sonuç, bekannt als 'Jahrein', inhaftiert
Ahmet Sonuç, bekannt unter dem Pseudonym 'Jahrein', wurde nach seiner gestrigen Festnahme heute dem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen.
Die Polizei von Antalya hatte zuvor mitgeteilt, dass der Grund für die gestrige Festnahme von Ahmet Sonuç 'obszöne Inhalte in Gesprächen und Übertragungen' seien.
Aslan Değirmenci, Koordinator für digitale Medien beim Kommunikationsamt, erklärte in einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform X: "Es wurde mitgeteilt, dass für den Nutzer mit dem Namen Rockerpuck_Evil und dem Pseudonym Pungent 666 (Ertürk Kösen) sowie für den Nutzer mit dem Pseudonym Jahrein (Ahmet Sonuç), die in X-Chaträumen unmoralische Äußerungen über Mädchen tätigten, gemäß den Artikeln 100 ff. der Strafprozessordnung (CMK) die Untersuchungshaft durch das zuständige Gericht angeordnet wurde."
POLIZEI HATTE STELLUNGNAHME VERÖFFENTLICHT
Die Polizeidirektion Antalya gab in einer schriftlichen Erklärung Folgendes bekannt:
"Nachdem in einigen Presseorganen und Social-Media-Konten Berichte über die Verbreitung von Inhalten mit obszönem Charakter über das Internet erschienen waren, wurde die folgende Erklärung notwendig.
Es wurde festgestellt, dass auf der Social-Media-Plattform X (Twitter) in einem öffentlich zugänglichen Live-Chatraum mit dem Titel 'Incel-Chatraum', der von dem Nutzer mit dem Namen 'Rockerpuck_Evil' und dem Pseudonym 'Pungent 666' verwaltet wird, Gespräche geführt wurden, die nicht den allgemeinen moralischen Vorstellungen und Werten der Gesellschaft entsprechen.
Bei der Untersuchung der betreffenden Gespräche wurde FESTGESTELLT, dass es sich bei dem Nutzer des X-Kontos 'Rockerpuck_Evil' mit dem Pseudonym 'Pungent 666' um die Person (E.K.) handelt.
Darüber hinaus wurde beobachtet, dass der Nutzer mit dem Namen/Pseudonym 'JAHREIN' in einer Live-Übertragung auf der Social-Media-Plattform Twitch ähnliche Inhalte verbreitete. Nach den durchgeführten Untersuchungen wurde FESTGESTELLT, dass es sich bei dem Nutzer 'Jahrein' um die Person (A.S.) handelt.
Die Personen (E.K.) und (A.S.) wurden am 12.09.2024 von Beamten unserer Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität FESTGENOMMEN und es wurde ein Verfahren wegen des Straftatbestands der OBSZÖNITÄT gemäß Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches gegen sie EINGELEITET."
Nachrichtenquelle: 12punto
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