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Rücktrittsentscheidung des AKP-Bürgermeisters

Sabahattin Kaya, der AKP-Bürgermeister der Gemeinde Akçakiraz in Elazığ, hat seinen Rückzug von der Kandidatur bekannt gegeben. Kaya war zuvor durch den Skandal um graue Pässe in die Schlagzeilen geraten.

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Rücktrittsentscheidung des AKP-Bürgermeisters

Vor den Kommunalwahlen am 14. März hat Sabahattin Kaya, der für die AKP als Kandidat für das Bürgermeisteramt von Akçakiraz in Elazığ angetreten war, heute in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Account seinen Rückzug von der Kandidatur bekannt gegeben.

KAYAS ERKLÄRUNG: "KEINE UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN"

Wie ANKA berichtet, erklärte Kaya: "Wir sind am Ende unserer zehnjährigen, erfolgreichen Dienstzeit angelangt. Nach Beratungen mit den anderen AKP-Kandidaten für das Bürgermeisteramt von Akçakiraz und unserem Gemeindevorsitzenden wurde mir mitgeteilt, dass sie unter keinen Umständen Unterstützung leisten werden und sich untereinander auf einen Konsens geeinigt haben."

UM POLARISIERUNG UNTER DEN WÄHLERN ZU VERMEIDEN!

Kaya erklärte, er ziehe sich aus dem Kandidaturprozess zurück, um "im Interesse unserer Gemeinde und unserer Partei keine Polarisierung und kein Chaos unter den Wählern zu verursachen". Zudem wünschte er dem von der AKP nominierten Kandidaten viel Erfolg und betonte, dass er weiterhin hinter seiner Partei und deren Führung stehen werde.

GEGEN IHN WURDE WEGEN DES SKANDALS UM GRAUE PÄSSE ERMITTELT

Es war bekannt geworden, dass die Gemeinde Akçakiraz nach einem Protokoll, das sie 2019 mit einem Verein für Migrantenhilfe und Solidarität unterzeichnet hatte, einigen Personen die Ausstellung grauer Pässe ermöglicht hatte. Diese Personen wurden unter dem Vorwand einer "Gemeindereise" nach Deutschland geschickt, von wo aus einige nicht zurückkehrten. Nach Bekanntwerden dieses Vorfalls hatte das Innenministerium eine Untersuchung eingeleitet.

STAATSANWALTSCHAFT STELLTE VERFAHREN EIN

Die Generalstaatsanwaltschaft von Elazığ stellte das Ermittlungsverfahren gegen Sabahattin Kaya ein. In der Entscheidung hieß es, dass "dem Beschuldigten kein Amtsmissbrauch vorgeworfen werden könne, der zu einem Schaden für die Öffentlichkeit geführt habe".


Nachrichtenquelle: 12punto

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