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Altersgrenze von 30 Jahren für Studentenrabatt bei der İstanbulkart vor Gericht gebracht

Murat Türkyılmaz, Sprecher der AKP-Fraktion in der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), gab bekannt, dass sie Klage gegen den Beschluss der İBB-Versammlung eingereicht haben, der dazu führt, dass Studenten ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr von der „Studenten-İstanbulkart“ im öffentlichen Nahverkehr profitieren können.

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Altersgrenze von 30 Jahren für Studentenrabatt bei der İstanbulkart vor Gericht gebracht

Türkyılmaz erklärte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto: „Unsere Klage auf Aufhebung der İBB-Praxis, wonach Studenten über 30 Jahren die ‚Studenten-İstanbulkart‘ im Nahverkehr nicht mehr nutzen können, wurde eingereicht.“

Türkyılmaz, der ankündigte, die Bürger weiterhin über dieses Thema zu informieren, fügte seinem Beitrag auch das Bild der beim Gericht eingereichten Klageschrift für diejenigen bei, die ebenfalls Klage gegen die Anwendung einreichen möchten.

In der von Türkyılmaz beim zuständigen Verwaltungsgericht in Istanbul eingereichten Klageschrift wurde darauf hingewiesen, dass der von der İBB-Versammlung gefasste Beschluss gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Unter Bezugnahme auf Artikel 10 der Verfassung mit dem Titel „Gleichheit vor dem Gesetz“, der besagt: „Jeder ist vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Farbe, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der philosophischen Anschauung oder aus ähnlichen Gründen“, wurde in der Klageschrift festgehalten, dass mit dem besagten Beschluss ohne Angabe eines vernünftigen und triftigen Grundes eine Altersbeschränkung für die Definition von Studenten eingeführt wurde, wodurch der Weg für eine unterschiedliche Behandlung von Personen mit demselben Status (Student) in der Gesellschaft geebnet werde.

In der Klageschrift heißt es, dass die Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums den Gleichheitsgrundsatz wahren müsse und dass es durch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs feststehe, dass keine Maßnahmen ergriffen werden dürften, die gegen den Gleichheitsgrundsatz als einen der Grundpfeiler des Rechts verstießen.

In der Klageschrift, in der es heißt: „Die Einschränkung des Nutzerkreises der ‚Studenten-İstanbulkart‘, die seit vielen Jahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln Istanbuls angewendet wird und von der Tausende von Studenten profitieren, ohne vernünftige und triftige Gründe zur Sicherung des Einnahmen-Ausgaben-Gleichgewichts der öffentlichen Hand, rechtfertigt nicht die unterschiedliche Behandlung der Studenten der Istanbuler Bevölkerung durch die bloße Einführung einer Altersbeschränkung“, wurde „die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses mit der Nummer 1060, der am 11. Juli 2024 von der İBB-Versammlung gefasst wurde, sowie die sofortige Aussetzung der Vollziehung bis zum Ende des Verfahrens, da die Anwendung des Beschlusses zu schwerwiegenden und nur schwer wiedergutzumachenden Schäden führen würde“, gefordert.


Nachrichtenquelle: AA

IBB İstanbulkart Gericht