Anführer einer kriminellen Vereinigung: 35 Jahre Haft für Necati Arabacı gefordert
Gegen den Anführer einer organisierten kriminellen Vereinigung, Coşkun Necati Arabacı, wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu 35 Jahren wegen "Führung einer kriminellen Vereinigung", "qualifizierter Erpressung", "schwerer vorsätzlicher Körperverletzung" sowie "Verstoßes gegen das Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände" beantragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir hat die Ermittlungen gegen den inhaftierten Angeklagten Arabacı, der als Anführer der in der Öffentlichkeit als "Hells Angels" bekannten organisierten kriminellen Vereinigung gilt, sowie gegen 13 weitere mutmaßliche Mitglieder der Organisation abgeschlossen.
Die Anklageschrift wurde vom 20. Schwurgericht Izmir angenommen. Für Arabacı wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu 35 Jahren wegen "Führung einer kriminellen Vereinigung", "qualifizierter Erpressung", "schwerer vorsätzlicher Körperverletzung" sowie "Verstoßes gegen das Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände" gefordert.
Für die 13 weiteren, nicht inhaftierten Angeklagten wurden je nach Tatbeteiligung unterschiedliche Haftstrafen wegen "Leitung einer kriminellen Vereinigung", "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung", "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung", "qualifizierter Erpressung", "vorsätzlicher Körperverletzung mit einer Waffe", "schwerer vorsätzlicher Körperverletzung" sowie "Verstoßes gegen das Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände" beantragt.
In der Anklageschrift wurde zudem gefordert, dass auch die anderen 13 Angeklagten inhaftiert werden.
WAS WAR PASSIERT?
Es wurde festgestellt, dass der Anführer der organisierten kriminellen Vereinigung, Coşkun Necati Arabacı, am 5. Oktober 2025 vom serbischen Belgrad aus am Flughafen Adnan Menderes eingetroffen war. Der Verdächtige wurde daraufhin von Teams der Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität der Provinzpolizeidirektion festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde Arabacı der Justiz überstellt und vom zuständigen Bereitschaftsrichter inhaftiert.
Nachdem das erstinstanzliche Strafgericht zunächst seine Freilassung unter richterlicher Aufsicht angeordnet hatte, wurde Arabacı auf Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Izmir erneut inhaftiert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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