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Angeklagter wegen schwerer sexueller Nötigung verurteilt: Freilassung während Revisionsverfahren vor dem Kassationsgericht

Y.Ş., der in Istanbul-Esenyurt wegen schwerer sexueller Nötigung einer jungen Frau zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, kam frei, während sein Fall nach der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht nun vor dem Kassationsgericht (Yargıtay) geprüft wird. Es wurde mitgeteilt, dass die schriftliche Begründung für die Freilassung noch nicht in die Akten aufgenommen wurde.

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Angeklagter wegen schwerer sexueller Nötigung verurteilt: Freilassung während Revisionsverfahren vor dem Kassationsgericht

Sinem Nazlı Demir - 12punto.com.tr

VERURTEILUNG AUCH IN DER BERUFUNGSINSTANZ BESTÄTIGT

Gegen Y.Ş., der in Istanbul-Esenyurt wegen schwerer sexueller Nötigung einer jungen Frau vor Gericht stand, verhängte das 18. Schwurgericht von Bakırköy eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Das Gericht wandte keine Strafmilderung an und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Die vom Angeklagten eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen, und das Regionalgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

BEGRÜNDUNG DER FREILASSUNG NOCH NICHT IN DEN AKTEN

Nach der Verurteilung wurde der Fall zur Revision an das Kassationsgericht weitergeleitet, währenddessen die Freilassung des Angeklagten angeordnet wurde. Die Entscheidung zur Freilassung erfolgte, während das Prüfungsverfahren vor dem Kassationsgericht noch lief. Es wurde jedoch berichtet, dass die Begründung der Entscheidung auch nach etwa drei Wochen noch nicht in die Akten eingetragen wurde und die für die Erstellung der schriftlichen Begründung erforderliche Aktennummer noch nicht vergeben sei.

Die Anwälte der Nebenklägerin kontaktierten die 9. Strafkammer des Kassationsgerichts, um Informationen über den Prozess zu erhalten. Die Kammervertreter erklärten, dass die Akten gemäß dem Systemablauf geprüft würden, teilten jedoch keine detaillierten Informationen zu dem konkreten Fall mit.

„ICH WURDE ÜBER DIE FREILASSUNG NICHT INFORMIERT“

Nach der Freilassung erklärte das Opfer E.Ö., dass sie ihren Kampf für Gerechtigkeit fortsetzen werde und rief die Öffentlichkeit zur Unterstützung auf. E.Ö. sagte: „Man versucht, mich mundtot zu machen, aber ich werde nicht schweigen. Während er da draußen frei herumläuft, suche ich nicht mehr nur für mich selbst nach Gerechtigkeit, sondern auch für andere Frauen. Unter uns läuft jemand frei herum, der wegen schwerer sexueller Nötigung verurteilt wurde. Hört meine Stimme. Steht mir bei meiner Suche nach Gerechtigkeit bei.“

E.Ö. gab zudem an, dass sie über die Freilassung in keiner Weise informiert worden sei, was sowohl ein Sicherheitsrisiko für sie darstelle als auch eine Verletzung ihres Rechts auf Information bedeute. Das Opfer forderte, dass die Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten im Freilassungsprozess und die von ihr erlittenen Rechtsverletzungen öffentlich sichtbar gemacht werden.


Nachrichtenquelle: Sinem Nazlı Demir