Anklageschrift zum Erdrutsch in der Goldmine von İliç angenommen: Bis zu 15 Jahre Haft gefordert
Die Anklageschrift gegen 43 Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Erdrutsch in der Goldmine von İliç wurde angenommen. In der Anklageschrift wird für die 43 Beschuldigten, darunter hochrangige Führungskräfte des Unternehmens und fünf Inhaftierte, eine Haftstrafe wegen 'fahrlässiger Tötung und Körperverletzung' sowie 'fahrlässiger Umweltverschmutzung' gefordert.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft İliç zu dem Erdrutsch auf dem Minengelände im Dorf Çöpler, bei dem am 13. Februar Adnan Keklik, Kenan Öz, Ramazan Çimen, Uğur Yıldız, Abdurrahman Şahin, Fahrettin Keklik, Mehmet Kazar, Şaban Yılmaz und Hüseyin Kara unter den Erdmassen begraben wurden und ums Leben kamen sowie İsa Taşdelen und İshak Demir verletzt wurden, sind abgeschlossen.
In der vom 1. Schwurgericht Erzincan angenommenen 69-seitigen Anklageschrift sind die inhaftierten Beschuldigten I.R.G, S.K.S, A.R.K, S.Ç. und Ö.A. sowie 38 nicht inhaftierte Beschuldigte aufgeführt.
Die Anklageschrift stützt sich auf Protokolle der Tatortbegehungen und Untersuchungen, Analyseergebnisse von Boden- und Wasserproben, Aussagen der Geschädigten, Zeugenaussagen, forensische Berichte, Leichenschau- und Autopsieprotokolle, DNA-Berichte der Forensischen Gruppe Diyarbakır, Sachverständigengutachten, Beschuldigtenaussagen, von der Polizei erstellte Forschungs- und Analyseprotokolle, Unterlagen zu Schulungen/Zuweisungen/Gesundheitszeugnissen, Fotos, Berichte zu Luftemissionsmessungen, Radardaten, Sprengdaten, Messergebnisse des Meteorologischen Dienstes, UVP-Genehmigungsunterlagen, Messergebnisse, Laborergebnisse, Betriebsgenehmigungen und Lizenzen, Unterlagen zu Arbeitsunfallmeldungen sowie Ergebnisse der Bodenproben.
43 BESCHULDIGTE ALS MITVERANTWORTLICH EINGESTUFT
In der Anklageschrift, in der die Entwicklungen vor, während und nach dem Tag des Erdrutschs geschildert werden, wird darauf hingewiesen, dass ein aus Experten für solche Unfälle und Fachliteratur bestehendes Gremium am 23. Mai und 7. Juni Gutachten vorgelegt hat. Bei der Prüfung dieser Berichte wurden 43 Beschuldigte als mitverantwortlich eingestuft, wobei 12 der Beschuldigten als Hauptverantwortliche und 31 als untergeordnet verantwortlich gelten.
Im Sachverständigengutachten der Anklageschrift wird die Auffassung vertreten, dass es aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten in relevanten Vorschriften bei einigen Parametern zu einer Umweltverschmutzung gekommen sei. In den von der Polizei erstellten Forschungs- und Analyseprotokollen zur Auswertung der Radarsysteme und Kameraaufzeichnungen vom Tag des Ereignisses und davor wird beschrieben, dass im oberen linken Bereich, der als Haufenlaugungszone gilt, ab dem 11. Februar Farbveränderungen begannen und diese am 13. Februar deutlich zunahmen und sich in Richtung der unteren Bereiche konzentrierten.
PROZESSBEGINN AM 17. MÄRZ
In der Anklageschrift wird festgehalten, dass es sich bei dem Vorfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um einen Arbeitsunfall handele und kein Element der Unvermeidbarkeit vorliege. Es wird festgestellt, dass der Projektmanagementmechanismus nicht korrekt und funktionsfähig eingerichtet war, eine Kapazitätserweiterung als Phase 4B durchgeführt wurde, die erstellten Projekte Designfehler aufwiesen, die Kriterien des Projektdesigns während der Betriebsphase unzureichend überwacht wurden, Warnsysteme unzureichend waren, nach dem Auftreten von Rissen kein System vorhanden war, das ein effektives Management des Vorfalls ermöglicht hätte, die Verpflichtungen gemäß dem Bergbau- und Umweltgesetz nicht erfüllt wurden und infolgedessen nach dem Bau der Phasen 1, 2 und 3 eine Kapazitätserweiterung auf einer Topografie mit weitaus ungünstigeren Bedingungen vorgenommen wurde.
Während für alle Beschuldigten wegen 'fahrlässiger Tötung und Körperverletzung' eine Haftstrafe von jeweils 2 bis 15 Jahren gefordert wird, wird gegen den damaligen kanadischen Manager des Goldminenbetreibers, I.R.G., sowie gegen C.Y.D. und K.Ö. zusätzlich wegen 'fahrlässiger Umweltverschmutzung' eine Geldstrafe oder, falls bleibende Auswirkungen auf Boden, Wasser oder Luft vorliegen, eine Haftstrafe von 2 Monaten bis zu 1 Jahr beantragt.
Der erste Verhandlungstag des Prozesses ist für den 17. März angesetzt.
Nachrichtenquelle: AA
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