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Antrag der CHP vom Verfassungsgericht entschieden: Entscheidung zur Annullierung des Emblems gefallen

Das Verfassungsgericht hat über den Antrag der CHP bezüglich des Namens und des Emblems der Cumhuriyetçi Millet Partisi entschieden. Während das Gericht den Antrag auf den Parteinamen ablehnte, entschied es, dass das Emblem für ungültig erklärt wird.

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Antrag der CHP vom Verfassungsgericht entschieden: Entscheidung zur Annullierung des Emblems gefallen

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) bezüglich des Antrags der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP), den Namen und das Emblem der Cumhuriyetçi Millet Partisi (CMP) für ungültig zu erklären und aus dem Register der politischen Parteien zu löschen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die CHP hatte in ihrem Antrag dargelegt, dass der Name "Cumhuriyetçi Millet Partisi" sowohl phonetisch als auch inhaltlich ihrem eigenen Namen ähnele und das im Emblem der Partei verwendete Pfeilsymbol geeignet sei, bei Wählern zu Verwechslungen mit der CHP zu führen. In dem Antrag wurde gefordert, den Parteinamen und das Emblem für ungültig zu erklären und aus dem Register der politischen Parteien zu streichen.

Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof hingegen vertrat in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gericht die Auffassung, dass die Begriffe "Cumhuriyet" (Republik) und "Millet" (Nation/Volk) keiner politischen Partei exklusiv vorbehalten werden könnten und das Pfeilsymbol im türkischen politischen Leben seit vielen Jahren von verschiedenen politischen Parteien verwendet werde, weshalb der Antrag abgelehnt werden sollte.

ANTRAG BEZÜGLICH DES PARTEINAMENS NICHT ANGENOMMEN

Das Verfassungsgericht kam in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass der Name "Cumhuriyetçi Millet Partisi" keine Ähnlichkeit aufweise, die zu einer Verwechslung mit der CHP führen könnte.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die Verwendung der Wörter "Cumhuriyet" und "Millet" durch mehrere politische Parteien möglich sei und diese Begriffe nicht als exklusiv für eine bestimmte politische Partei angesehen werden könnten.

Aufgrund dieser Begründung lehnte das Gericht den Antrag auf Ungültigerklärung des Namens der Cumhuriyetçi Millet Partisi und deren Löschung aus dem Register der politischen Parteien einstimmig ab.

ANDERE BEWERTUNG FÜR DAS EMBLEM

Bei der Prüfung des Emblems entschied das Gericht hingegen, dass das von der Cumhuriyetçi Millet Partisi verwendete Symbol in einem Maße dem Emblem der CHP ähnele, das zu Verwechslungen führen könne.

Aus diesem Grund entschied das Verfassungsgericht mit Stimmenmehrheit, dass das Emblem der Cumhuriyetçi Millet Partisi für ungültig erklärt und aus dem Register der politischen Parteien gelöscht wird. Die Mitglieder Engin Yıldırım, Muhterem İnce und Ömer Çınar stimmten gegen diese Entscheidung.

BEGRÜNDUNG DES MINDERHEITSVOTUMS

In der Begründung des Minderheitsvotums wurde argumentiert, dass zwischen den Emblemen der beiden politischen Parteien keine Ähnlichkeit bestehe, die bei Wählern zu Verwechslungen führen könnte. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass die Embleme hinsichtlich Form, Farbe, Schrift und allgemeiner Gestaltungselemente voneinander unterscheidbar seien.


Nachrichtenquelle: 12punto

Verfassungsgericht Cumhuriyet Halk Partisi Cumhuriyetçi Millet Partisi