Auflagen für festgenommenen Journalisten Dinçer Gökçe: „Buchzusammenfassung“ als Strafe
Der Halk-TV-Reporter Dinçer Gökçe, der vorübergehend festgenommen und wieder freigelassen wurde, erhielt von der Staatsanwaltschaft die gerichtliche Auflage, „zwei Bücher zu lesen und deren Zusammenfassung zu erstellen“. Gökçe erklärte: „Ich lese die Bücher gerne. Ich denke, sie werden meinem Beruf nützen, aber ich akzeptiere diese Entscheidung keinesfalls als Folge einer Straftat, die ich begangen haben soll.“
Der Halk-TV-Reporter Dinçer Gökçe wurde gestern aufgrund einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy wegen seines Berichts mit dem Titel „Entscheidung zur Freilassung der als Bandenführer beschuldigten Turhan Döner und Emirhan Döner“ festgenommen.
Der Journalist Gökçe, der unter dem Vorwurf der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ festgenommen worden war, wurde nach seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft vom zuständigen Bereitschaftsgericht in Bakırköy wieder freigelassen.
GERICHTLICHE AUFLAGE MIT BUCHZUSAMMENFASSUNG
Wie Habertürk berichtet, gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf gerichtliche Kontrolle statt. Der Journalist Dinçer Gökçe wurde unter der Auflage freigelassen, die Bücher „Basın Özgürlüğü ve Millî Güvenlik Kapsamında Sınırları“ (Grenzen der Pressefreiheit im Rahmen der nationalen Sicherheit) von Dr. Ebru Yavuz Yayla sowie „Sosyal Medya ve Basın Hukuku“ (Soziale Medien und Presserecht) von Ramazan Özkepir, Salih Zeki Kocaman und Erkal Hilmi Kart zu lesen und Zusammenfassungen dazu zu erstellen.
„ICH AKZEPTIERE DIESE ENTSCHEIDUNG NICHT“
Dinçer Gökçe betonte bei seiner gerichtlichen Anhörung, dass er seit 20 Jahren als Journalist tätig sei, und äußerte sich wie folgt:
Dass man als Journalist glaubt, ich hätte Falschmeldungen verbreitet, ist ein schwarzer Fleck auf meinem Beruf. Der Kassationsgerichtshof hat für einen Teil der Straftaten, für die die als Anführer krimineller Organisationen geltenden Personen verurteilt wurden, die Urteile aufgehoben. Die entsprechenden Schreiben bezüglich ihrer Freilassung in Bezug auf diese Straftaten wurden ebenfalls an die zuständige Strafvollzugsanstalt gesendet. Diese Dokumente liegen uns vor. In meinem Bericht habe ich nicht behauptet, dass diese Personen die Strafvollzugsanstalt verlassen hätten. Wie wir es als Journalisten bei Berichten mit Vorgeschichte immer tun, verweisen wir auf frühere Meldungen, wenn sich etwas ändert. Wir glauben, dass der Inhalt unseres Berichts missverstanden wurde. Es wurde so aufgefasst, als seien diese Personen nach einer Haftstrafe von 34 bzw. 44 Jahren freigekommen und hätten versucht zu fliehen, aber ich habe in meinem Bericht klar dargelegt, dass dieser Vorfall zwei Jahre zurückliegt. Ich habe also deutlich mitgeteilt, dass die Personen vor zwei Jahren bei einem Fluchtversuch gefasst wurden. Ich akzeptiere den Vorwurf, Falschmeldungen verbreitet zu haben, keinesfalls. Soweit ich erfahren habe, hat der zuständige Staatsanwalt die gerichtliche Auflage beantragt, dass ich bestimmte Bücher lesen soll. Ich lese diese Bücher gerne. Ich denke, sie werden meinem Beruf nützen, aber ich akzeptiere diese Entscheidung keinesfalls als Folge einer Straftat, die ich begangen haben soll. Das ist alles, was ich dazu sagen möchte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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