Bewertung von AYM-Präsident Özkaya zu Can Atalay: AYM-Entscheidungen sind bindend
Der Präsident des Verfassungsgerichts, Kadir Özkaya, äußerte sich zu den gerichtlichen Entscheidungen im Fall Can Atalay sowie zu den Beschlüssen des Verfassungsgerichts bei Individualbeschwerden. Özkaya unterstrich, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts bindend seien.
Der Präsident des Verfassungsgerichts (AYM), Kadir Özkaya, betonte in einer Stellungnahme zu den Diskussionen um den inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts bindend seien.
Auf die Frage eines Journalisten: "Sind die Individualentscheidungen des Verfassungsgerichts bindend?" antwortete Özkaya: "Das Verfassungsgericht hat diesen Standpunkt mit seinen Entscheidungen dargelegt. Wir sehen keinen Grund, dies zu diskutieren. In unserer letzten Entscheidung zu Can Atalay wurde die Antwort auf diese Frage klar gegeben. Die gesamte akademische Gemeinschaft ist sich in diesem Punkt einig. Gegenteilige Interpretationen können als Einzelmeinungen betrachtet werden", erklärte er.
GEZI-PROZESS-AKTEN WERDEN GEPRÜFT
Auf die Frage, wie der Prozess bei Individualbeschwerden ablaufen werde, die nach der Nichtbeachtung des Gerichtsurteils zum Gezi-Prozess-Verurteilten Can Atalay eingereicht wurden, antwortete Özkaya: „Sobald die Akten bereit und prüfungsreif sind, werden sie bewertet. Ich kann keinen Zeitplan nennen, aber es wird nicht allzu lange dauern.“

'ICH HALTE ES FÜR NICHT RICHTIG'
Kadir Özkaya ging auch auf die Spannungen zwischen dem Verfassungsgericht und dem Kassationsgerichtshof (Yargıtay) ein. Zu den Diskussionen zwischen den beiden obersten Justizorganen sagte er: "Ich halte es nicht für richtig, dass zwei oberste Justizorgane über solche Diskussionen öffentlich debattieren."
Bezüglich der Quote der vom AYM bei Individualbeschwerden getroffenen Verletzungsentscheidungen erklärte Özkaya: “Die Quote der Verletzungsentscheidungen des AYM bei Individualbeschwerden liegt bei etwa 3 Prozent. Dies ist ein wichtiger Beleg dafür, dass das AYM, wie behauptet, keine Revisionsinstanz ist.”
Der Präsident des Verfassungsgerichts gab an, dass ein neuer Dialogmechanismus zwischen dem Kassationsgerichtshof und dem Verfassungsgericht eingerichtet wurde. Özkaya erklärte: „Wenn das AYM in einer Entscheidung eine Änderung der Rechtsprechung beim Kassationsgerichtshof bewirken könnte, führt es nun in diesem Fall Gespräche mit dem Kassationsgerichtshof. In der neuen Periode wurde ein solcher Mechanismus dazwischen etabliert. Auch die Stellungnahme des Kassationsgerichtshofs zur jeweiligen Akte wird eingeholt“, und betonte damit, dass Schritte zur Sicherung der Harmonie zwischen den beiden obersten Justizorganen unternommen wurden.
ZU 18 JAHREN HAFT VERURTEILT
Can Atalay wurde im Jahr 2022 im Gezi-Park-Prozess angeklagt und zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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