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Behauptung: Sohn von Leyla Alaton soll Frau mit dem Tod bedroht haben

Efe Eros Günyeli, der Sohn der Geschäftsfrau Leyla Alaton, steht wegen des Vorwurfs, eine Frau namens E.Ü. mit dem Tod bedroht zu haben, vor Gericht. Die Droh-E-Mails, die an die Frau gesendet wurden, wurden dem Gericht vorgelegt. Das Familiengericht Bakırköy hat gegen Günyeli ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt.

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Behauptung: Sohn von Leyla Alaton soll Frau mit dem Tod bedroht haben

Es wird behauptet, dass Efe Eros Günyeli, der Sohn der bekannten Geschäftsfrau Leyla Alaton, eine Frau mit dem Tod bedroht hat.

Laut einem Bericht von Arzu Kaya von der Zeitung Sabah begann der Rechtsstreit zwischen Leyla Alatons 25-jährigem Sohn Efe Eros Günyeli und einer Frau namens E.Ü. mit E-Mails, die die Frau erhielt. E.Ü. erhielt zahlreiche E-Mails, in denen sie mit dem Tod bedroht wurde. Den Behauptungen zufolge stammten die E-Mails von Efe Eros Günyeli im Namen der Familie Alaton.

In einer auf Englisch verfassten E-Mail behauptete die Person oder die Personen, dass sie von der Familie Alaton angeheuert worden seien, um E.Ü. zu töten. Darin hieß es: "Leb wohl, meine Schwester, die Familie Alaton hat die entsprechenden Stellen angewiesen, dein Leben zu beenden." Die mit dem Tod bedrohte E.Ü. wandte sich über ihren Anwalt an das Gericht und legte die Droh-E-Mails als Beweismittel vor.

Das Familiengericht Bakırköy nahm das Risiko von Gewalt gegen E.Ü. zur Kenntnis und gab dem Antrag auf Schutzmaßnahmen statt. Das Gericht untersagte Efe Eros Günyeli jegliche Drohungen, Beleidigungen, Herabwürdigungen oder demütigendes Verhalten gegenüber E.Ü. Zudem wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die es ihm untersagt, sich der Wohnung, der Schule und dem Arbeitsplatz der betroffenen Frau zu nähern.

Das Gericht ordnete neben der Einhaltung eines physischen Abstands auch an, dass Efe Eros Günyeli die Frau nicht über Kommunikationsmittel belästigen darf. Das Gericht legte fest, dass die Schutzmaßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten gelten und erinnerte daran, dass bei Verstößen gegen diese Anordnungen eine Ordnungshaft von drei bis zehn Tagen, bei Wiederholung von 15 bis 30 Tagen verhängt werden kann.



Nachrichtenquelle: 12punto

Leyla Alaton Efe Eros Günyeli