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Beim Schummeln bei der YKS erwischt: 2 Jahre lang...

Ein Kandidat, der verhaftet wurde, weil er bei der ersten Sitzung der Hochschulprüfung (YKS), dem Grundkompetenztest (TYT), mithilfe einer Kameraausrüstung Fragen an eine künstliche Intelligenz zur Lösung weitergeleitet und so geschummelt hatte, wird für einen Zeitraum von 2 Jahren von keiner Prüfung und keinem Platzierungsverfahren mehr zugelassen.

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Beim Schummeln bei der YKS erwischt: 2 Jahre lang...

Teams der Polizeidirektion Isparta stellten bei der ersten Sitzung der am Wochenende durchgeführten Hochschulprüfung (YKS), dem Grundkompetenztest (TYT), fest, dass ein Kandidat eine elektronische Vorrichtung bei sich trug. Gegen den Kandidaten, der nach der Prüfung verhaftet wurde, nachdem festgestellt worden war, dass er die Fragen mittels eines Internetanbieters und einer Knopfkamera an eine künstliche Intelligenz zur Lösung weitergeleitet hatte, werden gemäß dem Gesetz Nr. 6114 über die Dienste des Zentrums für Messung, Auswahl und Platzierung (ÖSYM) Sanktionen verhängt.

Das Gesetz enthält strafrechtliche Bestimmungen für diejenigen, die bei Prüfungen schummeln oder dies versuchen, sowie für Kandidaten, die bei Prüfungen einen Stellvertreter (Joker-Kandidat) einsetzen.

Demnach wird die Prüfung eines Kandidaten für ungültig erklärt, wenn während oder nach der Prüfung durch Protokolle, Kameraaufnahmen von Ton und Bild, Telefonaufzeichnungen, Anzeigen oder auf anderem Wege festgestellt wird, dass ein Verhalten gegen die Grundsätze des einschlägigen Gesetzes, der Verordnung oder des Leitfadens vorliegt. Die Rechte, die ihm durch diese Prüfung oder Platzierung gewährt wurden, werden entzogen.

Personen, die bei von der ÖSYM durchgeführten Prüfungen durch den Einsatz von Geräten zur Ton- oder Bildübertragung schummeln oder die Vermittlung eines solchen Betrugs ermöglichen, die anstelle eines anderen Kandidaten an der Prüfung teilnehmen (Joker-Kandidat) oder dazu beitragen, dass eine andere Person an ihrer Stelle an der Prüfung teilnimmt, oder die individuell oder kollektiv schummeln oder das Schummeln ermöglichen, werden mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren bestraft, sofern die Tat nicht einen anderen Straftatbestand erfüllt, der eine schwerere Strafe vorsieht.

Die Prüfung eines Kandidaten, bei dem festgestellt wurde, dass er bei der Prüfung geschummelt oder entsprechende Handlungen begangen hat, sowie bei Prüfungen mit mehreren Sitzungen die Prüfung, die aus den Sitzungen besteht, in denen er geschummelt oder entsprechende Handlungen begangen hat, wird annulliert.

Dieser Kandidat sowie die Person, die anstelle eines anderen an der Prüfung teilgenommen hat, können sich ab dem Datum der Prüfung für einen Zeitraum von 2 Jahren nicht mehr als Kandidaten für von der ÖSYM durchgeführte Prüfungen und Platzierungsverfahren bewerben oder daran teilnehmen.

VON DER ÖSYM GETROFFENE MASSNAHMEN

Kandidaten dürfen bei der Teilnahme an der Prüfung außer Wasser in einer transparenten PET-Flasche ohne Etikett keine weiteren Gegenstände bei sich führen.

Beim Betreten der Gebäude, in denen die Prüfungen stattfinden, werden die Kandidaten und das Prüfungspersonal von Sicherheitskräften manuell oder mit Detektoren durchsucht.

Die Prüfung eines Kandidaten, bei dem festgestellt wird, dass er solche Geräte oder Gegenstände vor, während oder nach der Prüfung im Gebäude mit sich führt, wird für ungültig erklärt.

Die Prüfungsgebäude oder -säle können von der ÖSYM mit Überwachungskameras beobachtet werden. Neben den Protokollen des Prüfungspersonals werden bei Bedarf auch Kameraaufzeichnungen als Beweismittel verwendet.

PRÜFUNGSANNULLIERUNG AUCH DURCH AUSWERTUNG VON KAMERAAUFZEICHNUNGEN MÖGLICH

Die von den Verantwortlichen der Prüfungsgebäude und den Aufsichtspersonen erstellten Protokolle, Kameraaufzeichnungen und die Ergebnisse der Sicherheitskontrollen bilden die Grundlage für die Prüfungsverfahren der ÖSYM.

In verdächtigen Fällen kann durch die Auswertung von Kameraaufzeichnungen die Annullierung der Prüfung und eine Sperre verhängt werden.

Unterdessen wird auch gegen Personen, die im Prüfungssaal Fotos machen oder mit dem Telefon an der Prüfung teilnehmen, wegen des Verdachts auf Betrug vorgegangen.


Nachrichtenquelle: AA

YKS TYT AYT ÖSYM