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Berufungsgericht bestätigt Urteile im Fall Minguzzi-Mord! Erste Stellungnahme von Ersan Barkın

Das Istanbuler Regionalgericht hat die Berufungsanträge im Mordfall Ahmet Minguzzi zurückgewiesen und die Haftstrafen von jeweils 24 Jahren als rechtmäßig bestätigt. Ersan Barkın, der Anwalt der Familie, kritisierte die Entscheidung scharf und betonte, dass der Rechtsweg zum Kassationsgerichtshof offen stehe und der Fall dort weiterverfolgt werde.

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Berufungsgericht bestätigt Urteile im Fall Minguzzi-Mord! Erste Stellungnahme von Ersan Barkın

Im Mordfall Mattia Ahmet Minguzzi wurde eine neue Entscheidung getroffen.

Die 1. Strafkammer des Istanbuler Regionalgerichts hat die Berufungsprüfung zu den Urteilen abgeschlossen, die vom 2. Jugendstrafgericht von Anatolien gegen die inhaftierten Angeklagten B.B. und U.B. wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ zu jeweils 24 Jahren Haft sowie gegen die weiteren straffälligen Jugendlichen M.A.D. und A.Ö. wegen „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord an einem Kind“ (Freispruch) verhängt wurden.

Nach Prüfung des Aktenumfangs entschied die Kammer, dass die Urteile des erstinstanzlichen Gerichts keine Rechtsverstöße aufweisen. Die Einwände des Nebenklägers, des Ministeriums für Familie und soziale Dienste, sowie der Anwälte von Yasemin Akıncılar Minguzzi und Andrea Minguzzi, wonach B.B. und U.B. aufgrund mehrerer erschwerender Umstände am oberen Strafmaß hätten bestraft werden müssen, wurden als unbegründet zurückgewiesen.

In diesem Rahmen bestätigte die Kammer die gegen B.B. und U.B. verhängten Haftstrafen von jeweils 24 Jahren als rechtmäßig und wies die Berufungsanträge in der Sache zurück. Das Gericht entschied zudem, dass die Freisprüche für M.A.D. und A.Ö. gesetzeskonform seien, und lehnte die Anträge auf eine Bestrafung dieser Angeklagten am oberen Strafmaß ab.

In der Entscheidung wurde die Zurückweisung der Berufung in der Sache unter Vorbehalt der Revision beim Kassationsgerichtshof (Yargıtay) festgesetzt. Das endgültige Urteil in diesem Fall wird der Kassationsgerichtshof fällen.

STELLUNGNAHME DES ANWALTS DER FAMILIE

Ersan Barkın, der Anwalt der Familie Minguzzi und zugleich Anwalt von Sedat Peker, äußerte sich wie folgt zu der Entscheidung:

"Die Berufungsprüfung im Mordfall unseres Kindes Mattia Ahmet ist abgeschlossen. Die 1. Strafkammer des Istanbuler Regionalgerichts hat unseren Antrag bezüglich der Tatbeteiligung der freigesprochenen Angeklagten abgelehnt. Ebenso wurden die Berufungsanträge der verurteilten Angeklagten gegen ihre Haftstrafen von jeweils 24 Jahren zurückgewiesen. Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Da die Entscheidung, wie es in der Justiz mittlerweile Tradition ist, keine ‚Begründung‘ enthält, kann ich die ‚rechtlichen‘ Gründe nicht bewerten.

Wir haben unser Kind Atlas verloren. Alte Worte wurden aus dem Kühlschrank geholt und erneut in den Raum geworfen, auch in Bezug auf den Mord an Mattia Ahmet. Die Berufungsentscheidung dazu war ein absoluter ‚Lackmustest‘. Es ist bedauerlich, was soll ich sagen… Gegen die Entscheidung steht der Weg der Revision offen. Ob man in diesem ‚Klima‘ etwas erwarten sollte!"


Nachrichtenquelle: 12punto

Mattia Ahmet Minguzzi