Beschluss zur Wahl von Mehmet Akarca zum Bürgerbeauftragten im Amtsblatt veröffentlicht
Der Beschluss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zur Wahl von Mehmet Akarca zum Bürgerbeauftragten wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zufolge wurde Mehmet Akarca gemäß Artikel 74 der Verfassung der Republik Türkei sowie Artikel 11 des Gesetzes über die Institution des Bürgerbeauftragten vom 14.06.2012 mit der Nummer 6328 zum Bürgerbeauftragten gewählt. Die Wahl erfolgte durch die Generalversammlung in ihrer 17. Sitzung am 12.11.2024 aus drei Kandidaten, die von der aus Mitgliedern des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Menschenrechte bestehenden Gemischten Kommission vorgeschlagen wurden.
Nachrichtenquelle: İHA
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