Bis zu 3 Jahre Haft für Can Ataklı gefordert: Aufstachelung zum Hass und zur Feindseligkeit
Der Korkusuz-Kolumnist Can Ataklı steht wegen des Vorwurfs der Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit vor Gericht, wobei eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren gefordert wird. Ataklıs Anwältin Rabia Bayram beantragte den Freispruch ihres Mandanten mit der Begründung, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien.
Im Prozess gegen den Journalisten Can Ataklı, dem "Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit oder Herabwürdigung" vorgeworfen wird, wurde das Plädoyer verlesen. Ataklı nahm nicht an der Verhandlung vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teil, seine Anwältin war jedoch vor Gericht anwesend.
'IM RAHMEN DER PRESSEFREIHEIT ZU BEWERTEN'
Die Anwältin von Ataklı, Rabia Bayram, erklärte in der Verhandlung, dass die Personen, die ihr Mandant in dem betreffenden Video kritisierte, diejenigen seien, die Angehörigen von Märtyrern das Mikrofon hinhielten. Bayram betonte, dass Ataklıs Äußerungen im Rahmen der Pressefreiheit bewertet werden müssten, und beantragte den Freispruch ihres Mandanten mit der Begründung, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des Verbrechens nicht erfüllt seien.
'HAFTSTRAFE VON 1 BIS 3 JAHREN GEFORDERT'
Der Staatsanwalt, der sein Plädoyer in der Verhandlung vortrug, erklärte, dass die von Ataklı verwendeten Worte provokativ seien und dazu geeignet seien, einen Teil der Bevölkerung zu Hass, Feindseligkeit und Diskriminierung anzustiften. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 1 bis 3 Jahren für Ataklı wegen des Vorwurfs der "Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit oder Herabwürdigung".
Ataklıs Anwältin Rabia Bayram beantragte eine zusätzliche Frist, um eine Verteidigung gegen das Plädoyer vorzubereiten. Das Gericht gab diesem Antrag statt, gewährte den Parteien Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung gegen das Plädoyer und beschloss, die Verhandlung zu vertagen.
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen aufgrund von Äußerungen eingeleitet wurden, die Ataklı in einem auf seinen Social-Media-Konten geteilten Video in Bezug auf den Vater eines im Einsatzgebiet der Operation Pençe-Kilit gefallenen Soldaten getätigt hatte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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