Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, freigelassen
In dem Prozess gegen 26 Angeklagte, darunter der vom Dienst suspendierte Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, denen unter anderem „Manipulation von Ausschreibungen“ sowie „Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ vorgeworfen wird, hat das Gericht die Freilassung aller inhaftierten Angeklagten angeordnet.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu gegen 26 Angeklagte, darunter der Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, von denen 13 inhaftiert waren, wegen „Manipulation von Ausschreibungen“ sowie „Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ wurden abgeschlossen.
Für Köseler wurde eine Freiheitsstrafe von insgesamt 17 Jahren und 6 Monaten bis zu 67 Jahren und 3 Monaten gefordert, unter anderem wegen „Gründung einer kriminellen Vereinigung“, „fortgesetzter Manipulation von Ausschreibungen durch betrügerische Handlungen“, „fortgesetzten qualifizierten Betrugs“ und „fortgesetzter Urkundenfälschung“.
Die 26 Angeklagten erschienen am dritten Verhandlungstag vor dem 17. Schwurgericht von Anadolu.
„ICH UNTERSTREICHE DAS“
In seiner Verteidigung vor der Zwischenentscheidung erklärte Köseler: „Ich bin ein Bürgermeister, der die Stimmen der Menschen in Beykoz von ganz rechts bis ganz links erhalten hat. Dieser Prozess ist nicht politisch, das unterstreiche ich. Dieser Fall hat nichts mit der aktuellen Regierung zu tun. Er hat auch nichts mit diesen Leuten zu tun.“
Bezüglich Fidan Gül sagte Köseler in seiner Verteidigung: „Die Details, die sie nannte, sind taktisch gesehen korrekt. Ich konnte sie nicht direkt zur stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadtverwaltung Beykoz machen, ich musste sehen, wie sie arbeitet, also gab ich ihr zuerst eine Abteilungsleitung. Es gab Anrufe aus der Partei, wie etwa ‚wenn sie nicht stellvertretende Bürgermeisterin wird...‘. Ich habe es nicht getan, ich habe mir angesehen, wie sie arbeitet, und es dann getan.“
Der Staatsanwalt forderte die Fortsetzung der Untersuchungshaft für die Angeklagten Alaattin Köseler, Veli Gümüş, Serdar Karahan, Havva Dindar und Uğur İnci sowie die Verhaftung der bisher auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Yıldız Güneş.
Der Staatsanwalt beantragte unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft die Freilassung der Angeklagten Metin Ülgey, Fidan Gül, Mustafa Karadağ, Onur Demirci, Yusuf Karaaslan, Mahmut Adalı und Tamer Çapraz.
Das Gericht verkündete die Zwischenentscheidung und ordnete die Freilassung aller inhaftierten Angeklagten an.
Nachrichtenquelle: İHA
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