CHP reicht Nichtigkeitsklage beim Verfassungsgericht gegen Social-Media-Regulierung ein: Nennen wir es 'Suppe', Sie nennen es 'Sammelgesetz'
Der CHP-Abgeordnete für Istanbul, Gökhan Günaydın, hat beim türkischen Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf Aussetzung und Aufhebung des sogenannten Social-Media-Gesetzes gestellt, das offiziell als 'Gesetz zur Änderung des Sozialdienstleistungsgesetzes und einiger anderer Gesetze' (Nr. 7578) bekannt ist.
Günaydın erklärte: "Unter dem Vorwand, den Internetbereich zu regulieren und einen Schutzschild für Kinder zu schaffen, führt das Gesetz tatsächlich eine Bandbreitendrosselung von bis zu 90 Prozent für soziale Medien und bis zu 50 Prozent für Spieleseiten ein. Die Entfernung von Inhalten und die Sperrung des Zugangs werden erleichtert. Dadurch wird der Freiraum der sozialen Medien weiter eingeschränkt. Während man sich Kindern mit Altersstufen wie 6, 12, 15 und 18 Jahren nähern sollte, wird pauschal eine Regelung ab 15 Jahren eingeführt und Kindern unter 15 Jahren der Zugang zu sozialen Medien untersagt. Um dies durchzusetzen, wird ein Gesichtserkennungssystem eingeführt. Wir haben dieses Gesetz, das derart strenge und missbrauchsanfällige Regelungen enthält, vor das Verfassungsgericht gebracht, um sowohl seine Aufhebung als auch die Aussetzung seiner Vollstreckung zu erwirken."
Gökhan Günaydın gab nach Einreichung der Klageschrift beim Verfassungsgericht eine Erklärung gegenüber Journalisten ab. Zur Begründung des Antrags sagte Günaydın:
"Nennen wir es 'Suppe', Sie nennen es 'Sammelgesetz'"
"Dies ist ein Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungsgesetzes. Es enthält jedoch Bestimmungen zu Internet- und Spieleregelungen, zur Verkehrspolitik sowie Regelungen zu Pflegefamilien und Kindern, die Betreuung benötigen. Nennen wir es 'Suppe', Sie nennen es 'Sammelgesetz'.
Diese Regelungen, von denen ein Teil das Internet und Spiele betrifft, wurden in der Großen Nationalversammlung der Türkei nicht im Ausschuss für digitale Medien, sondern im Gesundheitsausschuss beraten. Es wurde nicht als spezielle Regelung behandelt und trotz aller Einwände unserer dort anwesenden Abgeordnetenkollegen nicht an den Ausschuss für digitale Medien überwiesen. Warum haben wir das gefordert? Weil dieser Bereich ein hochspezialisiertes Feld ist, das Fachwissen erfordert und globale Auswirkungen hat. Stattdessen wurde es mit Unterstützung der Bürokraten des Gesundheitsministeriums sowie des Ministeriums für Familie und soziale Sicherheit in die Nationalversammlung eingebracht und verabschiedet. Das ist an sich schon eine absurde Situation.
"Starr und missbrauchsanfällig"
Unter dem Vorwand, den Internetbereich zu regulieren und einen Schutzschild für Kinder zu schaffen, führt das Gesetz tatsächlich eine Bandbreitendrosselung von bis zu 90 Prozent für soziale Medien und bis zu 50 Prozent für Spieleseiten ein. Die Entfernung von Inhalten und die Sperrung des Zugangs werden erleichtert. Dadurch wird der Freiraum der sozialen Medien weiter eingeschränkt. Während man sich Kindern mit Altersstufen wie 6, 12, 15 und 18 Jahren nähern sollte, wird pauschal eine Regelung ab 15 Jahren eingeführt und Kindern unter 15 Jahren der Zugang zu sozialen Medien untersagt. Um dies durchzusetzen, wird ein Gesichtserkennungssystem eingeführt. Wir haben dieses Gesetz, das derart strenge und missbrauchsanfällige Regelungen enthält, vor das Verfassungsgericht gebracht, um sowohl seine Aufhebung als auch die Aussetzung seiner Vollstreckung zu erwirken."
"Wir erwarten zumindest, dass hier eine Aussetzungsentscheidung getroffen wird"
Günaydın merkte an, dass der andere Punkt, gegen den sie Einspruch erheben, die Bürger betrifft, die kostenlose oder ermäßigte öffentliche Verkehrsmittel nutzen, und sagte:
"Die Zentralregierung leistet in diesem Rahmen einen Beitrag an die Kommunalverwaltungen. Sie überlässt es dem Ministerium, in welchem Umfang und in welcher Art und Menge dieser Beitrag geleistet wird. Gibt es in diesem Land nicht hunderte Beispiele dafür, dass Ministerien ihre Befugnisse willkürlich einsetzen? Dabei sollte es gesetzliche Kriterien geben, und diese gesetzlichen Kriterien müssen offengelegt werden. Ein weiteres Thema ist die wirtschaftliche und soziale Unterstützung für pflegebedürftige Kinder und Pflegefamilien, die ebenfalls dem Ermessen des Ministeriums überlassen und einer unkontrollierten, willkürlichen Aufsicht preisgegeben wird. Schließlich können unsere pflegebedürftigen Kinder, die in Heimen leben, nach Abschluss ihres Studiums nur noch nach einer Prüfung im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Folglich werden viele unserer Kinder keinen Zugang mehr zum öffentlichen Dienst haben. Da wir zudem nur allzu gut wissen, wie diese Prüfungen in diesem Land ablaufen, wird dies eine weitere Quelle für Diskriminierung und Willkür sein. Wie Sie sehen, enthält dieses Sammelgesetz zahlreiche Regelungen – von unseren Kindern bis hin zu Familien, von der Meinungsfreiheit bis zur Kommunalverwaltung –, die den Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit missachten und verletzen. Wir erklären, dass wir erwarten, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung, die es seit 13 Jahren nicht mehr getroffen hat, zumindest in diesem Fall noch einmal überdenkt und trifft."
Nachrichtenquelle: 12punto
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