Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9604
Dollar
Arrow
44,7387
Pfund Sterling
Arrow
63,0965
Gold
Arrow
6282,9034
BIST 100
Arrow
10.729

Datum für den ersten Gerichtstermin nach Nachtclub-Brand steht fest

Der Termin für die erste Gerichtsverhandlung nach dem Brand in einem Nachtclub in Beşiktaş, bei dem 29 Arbeiter ums Leben kamen und für den 9 Angeklagten jeweils bis zu 22,5 Jahre Haft drohen, wurde festgelegt. Der Prozess gegen die Angeklagten beginnt am 17. Juli auf dem Gelände des Marmara-Gefängnisses.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Datum für den ersten Gerichtstermin nach Nachtclub-Brand steht fest

Beşiktaş Gayrettepe: Am 2. April war während Renovierungsarbeiten in einem Nachtclub, der sich in den Untergeschossen -1 und -2 eines 16-stöckigen Gebäudes befand, ein Feuer ausgebrochen. Bei dem Brand kamen 29 Menschen ums Leben, darunter zwei ausländische Staatsangehörige.

In der zur Brandkatastrophe erstellten Anklageschrift wurde für die 9 Angeklagten wegen des Vorwurfs der „fahrlässigen Tötung mehrerer Personen durch bewusste Fahrlässigkeit“ jeweils eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten bis zu 22,5 Jahren gefordert.

ERSTER GERICHTSTERMIN AM 17. JULI

Das Datum, an dem sich die Angeklagten im Prozess um den Brand vor Gericht verantworten müssen, steht fest. Die Verhandlung gegen die 9 Angeklagten beginnt am 17. Juli um 09.30 Uhr auf dem Gelände des Marmara-Gefängnisses in Silivri.

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift werden 29 Personen als „Opfer“, 27 Personen als „Nebenkläger“ und 9 Personen als „Beschuldigte“ geführt.

EIGENTÜMER DES BETRIEBS IDENTIFIZIERT

In der Anklageschrift, in der darauf hingewiesen wird, dass der Nebenkläger und Beschuldigte Ercan Erkan, der durch Rauchgas beeinträchtigte Nebenkläger Usamettin Yıldırım sowie Gülden Taşpınar verletzt wurden, wird festgehalten, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Sachverständigengutachtens ergaben, dass die Eigentümer des betroffenen Betriebs die Beschuldigten Şahzade Şekergümüş, Fatma Dörtgül und Mehmet Memduh Ceylan sind. Der verantwortliche Geschäftsführer ist der Beschuldigte İsmet Şen, während die für die Metallarbeiten während der Renovierung zuständigen Personen die Beschuldigten Çağatay Altunel und Kahraman Erdem sind.

In der Anklageschrift wird weiter ausgeführt, dass die Beschuldigten Dursun Çelik und Sibel Çelik die Eigentümer des Unternehmens sind, das die im Betrieb befindliche Bühne mit Aufzug und hydraulischer Unterstützung installierte, während der Beschuldigte İbrahim Bildirici als verantwortlich für die Renovierungs- und Reparaturarbeiten des Betriebs identifiziert wurde.

ELEKTRISCHES SCHWEISSGERÄT GEFUNDEN

In der Anklageschrift, die auch den Brandbericht zum Vorfall enthält, wird festgehalten, dass bei der Untersuchung nach der Brandlöschung etwa 15 Meter vom Eingang des Warenannahmebereichs entfernt schwere Zerstörungen und Deformationen durch das Feuer festgestellt wurden. Bei einer detaillierten Untersuchung dieses Bereichs wurden elektrische Handwerkzeuge wie ein für Renovierungszwecke verwendetes und eingestecktes elektrisches Schweißgerät, eine elektrische Metallschneidemaschine sowie eine Reihe von industriellen Sauerstoffflaschen gefunden.

In der Anklageschrift wird dargelegt, dass das Feuer durch Funkenflug vom elektrischen Schweißgerät während der Schweißarbeiten ausgelöst wurde, die leicht brennbare Materialien wie Schalldämmung, Isolierung und Bodenbeläge entzündeten. Das Feuer breitete sich schnell aus, wobei die Mitarbeiter versuchten, den Brand mit tragbaren Feuerlöschern (Trockenlöschpulver) zu bekämpfen. Während sich das Feuer schnell ausbreitete, bildete sich im Betrieb dichter Rauch und der Strom fiel aus.

FEUERLÖSCHSCHRÄNKE WAREN NICHT FUNKTIONSFÄHIG

In der Anklageschrift wird angegeben, dass im Betrieb keine Notbeleuchtung oder Hinweisschilder vorhanden waren und das vorhandene Sprinkler-Löschsystem sowie die Feuerlöschschränke nicht funktionierten. Nach der Brandlöschung wurden im Rahmen der Rettungsmaßnahmen Personen an verschiedenen Stellen im Betrieb leblos aufgefunden, geborgen und den Rettungskräften übergeben.

Unter Bezugnahme auf den Bericht des Sachverständigengremiums wird in der Anklageschrift festgehalten, dass gegen den Paragraphen zur „Gesundheitsüberwachung“ im Arbeitsschutzgesetz sowie gegen die Bestimmungen zur „Arbeitsschutzschulung“, „Schulungsdauer“, „Notfallpläne, Brandbekämpfung und Erste Hilfe“ in der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze der Arbeitsschutzschulungen für Arbeitnehmer verstoßen wurde. Zudem wurde festgestellt, dass die Bestimmungen der Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln bezüglich der „Regeln für Arbeitsmittel“ sowie der Paragraph zur „Arbeitgeberverpflichtung“ in der Verordnung zur Risikobewertung im Arbeitsschutz nicht eingehalten wurden.

ERFORDERLICHE MASSNAHMEN NICHT GETROFFEN

In der Anklageschrift wird zudem festgehalten, dass im Nachtclub die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen wurden, bei den Renovierungsarbeiten nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt wurde und die Beschuldigten ein Verschulden trifft. Durch die Missachtung der Sorgfaltspflicht hätten die Beschuldigten durch ihr vorsätzliches Handeln das Eintreten eines vorhersehbaren, aber unerwünschten Ergebnisses verursacht.


Nachrichtenquelle: İHA

Beşiktaş Nachtclub Gayrettepe