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Der Fall Bora Kaplan endete, bevor er überhaupt begann!..

Im Prozess gegen die kriminelle Vereinigung um Ayhan Bora Kaplan wurde die Verhandlung aufgrund eines Befangenheitsantrags gegen den Richter vertagt, noch bevor sie richtig begonnen hatte. Während die Verfahrensdiskussionen und die Kritik der Verteidiger das Geschehen prägten, reagierte der Angeklagte Kaplan mit den Worten „Ich glaube nicht an Ihre Gerechtigkeit“ auf das Gericht. Die Journalistin und 12punto-Autorin Müyesser Yıldız berichtet aus dem Fall Bora Kaplan.

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Der Fall Bora Kaplan endete, bevor er überhaupt begann!..

Müyesser YILDIZ      12punto.com.tr 

Die Verhandlung im Prozess gegen die Angeklagten der kriminellen Vereinigung um Ayhan Bora Kaplan, in der die Verteidigung ihre Plädoyers gegen das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft vorbringen sollte, endete aufgrund eines Befangenheitsantrags gegen den Richter, noch bevor sie begonnen hatte. Die Verhandlung wurde auf den 18. November vertagt.

In der Verhandlung des vergangenen Monats vor dem 32. Schwurgericht Ankara hatte der Staatsanwalt für Bora Kaplan, der als mutmaßlicher Anführer der Organisation gilt, eine lebenslange Haftstrafe sowie bis zu 150 Jahre Gefängnis gefordert.

Die heutige Sitzung des Prozesses begann mit verfahrensrechtlichen Diskussionen. Als der Vorsitzende Richter daran erinnerte, dass ein Angeklagter durch maximal drei Anwälte im Gerichtssaal vertreten werden dürfe, forderten die Anwälte von Bora Kaplan und Barış Kurt, dies zu protokollieren und eine Begründung dafür im SEGBİS-System festzuhalten.

Daraufhin kam es zu folgendem Dialog:

Rechtsanwalt Umut Köroğlu: Bisher waren wir als drei Anwälte anwesend. Auch heute sind wir zu dritt. Dass heute ein anderer Anwalt anwesend ist und von einem von uns verlangt wird, sich zurückzuziehen, widerspricht der Strafprozessordnung (CMK). Es ist gesetzlich zulässig, dass ein Angeklagter mehr als drei Anwälte hat und drei davon im Gerichtssaal anwesend sind.

SIE STEHEN NICHT ÜBER DEM GESETZ

Rechtsanwalt Oğuzhan Bilgin: Ich war selbst Vorsitzender eines Schwurgerichts. Ein solches Verfahren sehe ich zum ersten Mal. Sie stehen nicht über dem Gesetz. Ich fordere Sie auf, den Grund dafür zu erklären, warum Sie das Gesetz nicht anwenden.

Rechtsanwalt Muhammet Hardalaç: Da es hinter Ihnen hängt, sehen Sie die Inschrift „Gerechtigkeit ist das Fundament des Staates“ nicht. Sagen Sie etwas zu der Entscheidung, die Sie treffen werden.

Vorsitzender Richter: Was machen wir, wenn am nächsten Tag ein anderer Anwalt kommt?

Rechtsanwalt Muhammet Hardalaç: Er kommt eben. Woher soll ich wissen, dass ich morgen nicht sterbe? Andernfalls stünde im Gesetz: „Wenn ein Anwalt stirbt, darf bis zum Ende des Prozesses kein anderer Anwalt eintreten.“

Vorsitzender Richter: Sie haben also nicht die Absicht, den Prozess durch ständigen Anwaltswechsel in die Länge zu ziehen. Gut, wir haben verstanden.

ICH GLAUBE NICHT AN IHRE GERECHTIGKEIT

Nach diesen Diskussionen erklärte der Vorsitzende Richter, dass der Befangenheitsantrag der Anwälte von Bora Kaplan vom 33. Schwurgericht abgelehnt worden sei. Er fragte, ob sie gegen diese Entscheidung Einspruch erheben würden, und sagte: „Wir können nicht handeln, bevor das rechtskräftig ist. Wenn Sie keinen Einspruch erheben, machen wir weiter.“ Die Anwälte erklärten, dass sie Einspruch erheben würden und dass sich das Gremium vom Fall zurückziehen müsse.

Der Vorsitzende fragte auch Bora Kaplan: „Wirst du ebenfalls Einspruch erheben?“ Kaplan antwortete: „Ich werde auch Einspruch erheben. Ich glaube nicht an Ihre Gerechtigkeit.“

Nachdem der Staatsanwalt beantragt hatte, das Verfahren bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Befangenheitsantrag auszusetzen, ordnete der Vorsitzende Richter die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten an und vertagte die Verhandlung auf den 18. November.


Nachrichtenquelle: Müyesser Yıldız

Ayhan Bora Kaplan