Diejenigen, die die Familie von Atlas Çağlayan bedrohten, stehen vor Gericht
Acht Angeklagte, von denen fünf inhaftiert sind, die der Familie des im Istanbuler Stadtteil Güngören erstochenen Atlas Çağlayan Drohnachrichten geschickt hatten, erscheinen heute zum ersten Mal vor Gericht.
Gegen neun Angeklagte, darunter ein strafmündiger Jugendlicher, die der Familie des im Streit in Güngören ermordeten 17-jährigen Atlas Çağlayan Drohnachrichten geschickt und in seinem Namen Social-Media-Konten eröffnet hatten, um Beiträge zu dem Vorfall zu veröffentlichen, war von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. In der diesbezüglich erstellten Anklageschrift wurde für Y.T. wegen der Straftatbestände „Drohung unter Verwendung der Namen krimineller Organisationen“ und „Drohung durch mehrere Personen, indem sich die Person unkenntlich macht“ eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten bis zu acht Jahren und zwei Monaten gefordert. In der Anklageschrift wurde für die Angeklagten Ömer Faruk Ay, Sevgi Timur, Abdülsamet Erdoğan und Ferhat Karadağ wegen „qualifizierter Drohung“ eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bis zu zwölf Jahren und drei Monaten beantragt. Für den Angeklagten Ömer Can Derin wurde wegen „Drohung durch Presse- und Rundfunkmittel zur Verbreitung von Angst und Panik in der Öffentlichkeit“ eine Strafe von drei bis sechs Jahren, für den Angeklagten Burak Türk wegen „Anstiftung zur Begehung einer Straftat durch Presse- und Rundfunkmittel“ eine Strafe von neun Monaten bis zu sieben Jahren und sechs Monaten, für den Angeklagten Alaa Faısal für zwei Straftaten insgesamt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten bis zu zehn Jahren und sechs Monaten und für den Angeklagten Ömer Can Özdoğan wegen „rechtswidriger Weitergabe oder Erlangung von Daten“ sowie „öffentlicher Beleidigung des Andenkens einer verstorbenen Person“ eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, drei Monaten und 15 Tagen bis zu sechs Jahren und vier Monaten gefordert.
HEUTE ERSTMALS VOR GERICHT
Nach Abschluss der Ermittlungen erscheinen die acht Angeklagten, von denen fünf inhaftiert sind, heute zum ersten Mal vor Gericht. Unterdessen wurde bekannt, dass das Verfahren gegen den unter 18-jährigen Angeklagten Y.T. abgetrennt und an das Jugendgericht verwiesen wurde. In der Verhandlung vor dem 19. Strafgericht erster Instanz in Bakırköy werden die Angeklagten zum ersten Mal ihre Verteidigung vorbringen.
Nachrichtenquelle: İHA
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