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DMM hat es erklärt: Dieser Beitrag war der Grund für die Zugangssperre gegen Ekrem İmamoğlu!

Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) hat den Grund für die Zugangssperre zum X-Account des im Silivri-Gefängnis inhaftierten Oberbürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, erläutert.

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DMM hat es erklärt: Dieser Beitrag war der Grund für die Zugangssperre gegen Ekrem İmamoğlu!

Der Grund für die Zugangssperre zum Social-Media-Account des inhaftierten Ekrem İmamoğlu wurde bekannt gegeben. Laut DMM wurde behauptet, dass der „Beitrag Elemente der Anstiftung zu einer Straftat enthalte“.

Der Präsidentschaftskandidat der CHP und Oberbürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, der am 23. März wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet und in das Silivri-Gefängnis gebracht wurde, erhielt eine Zugangssperre für seinen X-Account.

Die Zensur gegen İmamoğlu löste eine Welle der Empörung aus; zahlreiche Nutzer und CHP-Mitglieder änderten ihre Profilbilder in das von Ekrem İmamoğlu.

Das dem Kommunikationsamt des Präsidenten unterstellte Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) gab eine Erklärung zur Zugangssperre für İmamoğlus X-Account ab.

Das DMM teilte mit, dass die besagte Zensur aufgrund einer Bewertung durch die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul und eines Gerichtsbeschlusses umgesetzt wurde.

In der Erklärung wurde angegeben, dass von Amts wegen eine Untersuchung eingeleitet wurde, da ein Beitrag, den İmamoğlu am 24. April 2025 auf seinem X-Account veröffentlichte, gemäß Artikel 214 des türkischen Strafgesetzbuches unter den Tatbestand der „öffentlichen Anstiftung zu einer Straftat“ fallen könnte.

Das 8. Friedensgericht Istanbul erließ eine Entscheidung zur Sperrung des gesamten Accounts mit der Begründung, dass eine inhaltsbezogene Zugangssperre technisch nicht möglich sei. Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung gemäß dem Internetgesetz Nr. 5651 an die BTK und den Verband der Zugangsanbieter (ESB) übermittelt wurde und innerhalb von 4 Stunden umgesetzt werden müsse.

Die Plattform X schränkte daraufhin den Zugang zum Account von Ekrem İmamoğlu gemäß dieser Entscheidung ein.

Die Begründung des DMM wurde wie folgt dargelegt:

„Es wurde von Amts wegen eine Untersuchung durch die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul eingeleitet, da der am 24. April 2025 über den Link https://x.com/ekrem_imamoglu?s=21… vom X-Account des inhaftierten Ekrem İmamoğlu getätigte Beitrag als eine mögliche öffentliche Anstiftung zu einer Straftat gemäß Artikel 214 des türkischen Strafgesetzbuches bewertet wurde. Da der im Rahmen einer anderen von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführten Untersuchung inhaftierte Verdächtige Ekrem İmamoğlu die Beiträge auf seinem X-Account nicht selbst tätigt und diese die öffentliche Ordnung gefährden, wurde beantragt: Die Sperrung des Zugangs zum X-Account bis zur Beendigung der Inhaftierung (als Vorsichtsmaßnahme); gemäß Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 über die Regulierung von Veröffentlichungen im Internet und die Bekämpfung von durch diese Veröffentlichungen begangenen Straftaten, unter Berücksichtigung von Artikel 8/2 desselben Gesetzes, zu entscheiden und die Entscheidung sowohl an die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) als auch an den Verband der Zugangsanbieter (ESB) zu senden.“ Der Antrag wurde vom 8. Friedensgericht Istanbul geprüft; bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass es technisch nicht möglich sei, den Zugang zu dem betreffenden Inhalt zu sperren, ohne eine Entscheidung zur Sperrung des gesamten Accounts zu treffen, weshalb gemäß den Absätzen 1 und 3 von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 die Entscheidung getroffen wurde, den Zugang zum X-Account des Verdächtigen Ekrem İmamoğlu zu sperren. Gemäß dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul vom 24. April 2025 und Absatz 3 von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 wurde die Sperrung des Zugangs zum X-Account von İmamoğlu beschlossen, eine Kopie der Entscheidung gemäß Absatz 1 von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 zur Umsetzung an die BTK und den ESB gesendet, die Entscheidung gemäß Absatz 1 von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden, umgesetzt und am 24.04.2025 entschieden, dass der Rechtsweg innerhalb von zwei Wochen offensteht. Die Plattform X hat nach der gerichtlichen Entscheidung vom 24. April 2025 den Zugang zum X-Account von Ekrem İmamoğlu gesperrt.“

Die Beiträge, die İmamoğlu an dem besagten Datum geteilt hat, lauten wie folgt:


Nachrichtenquelle: 12punto

Dezenformasyonla Mücadele Merkezi DMM Ekrem İmamoğlu Zugangssperre