Drogenermittlungen: Geforderte Strafe für Sadettin Saran und Ela Rümeysa Cebeci bekannt
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat für Sadettin Saran und Ela Rümeysa Cebeci wegen des Vorwurfs der Drogenbeschaffung eine Haftstrafe von mindestens 10 Jahren gefordert.
Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Drogenermittlungen wurde die Anklageschrift gegen den Geschäftsmann Sadettin Saran und die Moderatorin Ela Rümeysa Cebeci fertiggestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide Personen jeweils eine Haftstrafe von nicht weniger als 10 Jahren wegen des Vorwurfs des „Handels mit oder der Beschaffung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen“.
Die Anklageschrift wurde zur Prüfung an das Istanbuler Schwurgericht (Ağır Ceza Mahkemesi) übermittelt. Sollte das Gericht die Anklageschrift annehmen, beginnt das Gerichtsverfahren gegen Saran und Cebeci.

Im Zuge der Ermittlungen war Cebeci zuvor zweimal festgenommen worden; nach der zweiten Festnahme wurde sie inhaftiert. Cebeci, die etwa 4 Monate im Gefängnis verbrachte, wurde später wieder auf freien Fuß gesetzt. Saran wurde nach seiner Festnahme unter Auflagen der richterlichen Kontrolle freigelassen.
BEWEISMITTEL IN DER ANKLAGESCHRIFT
Wie aus einem Bericht der Zeitung Sabah hervorgeht, wird in der Anklageschrift dargelegt, dass die Ermittlungen am 18. Dezember 2025 aufgrund der Aussagen eines anonymen Zeugen mit dem Codenamen „Kanarya“ eingeleitet wurden. In der ersten Phase wurde gegen Cebeci ermittelt; im weiteren Verlauf seien auf dem Telefon von Cebeci zahlreiche Nachrichten gefunden worden, die als Hinweise auf den Konsum, die Beschaffung von Drogen und den Anbau von Cannabis in Verbindung mit Sadettin Saran gewertet wurden.

Die Staatsanwaltschaft nahm in die Anklageschrift auf, dass auf dem Telefon von Cebeci Suchanfragen nach Produkten wie „THC-haltige E-Zigaretten“ und „Elf THC Strawberry Mango Haze“ gefunden wurden. Zudem sei in den digitalen Daten der Satz „Eigentlich vermisse ich Miami und das THC-Rauchen sehr“ enthalten, der laut Aktenlage aus dem Englischen übersetzt wurde.
In der Anklageschrift wird auch ausführlich auf die WhatsApp-Korrespondenz zwischen Saran und Cebeci eingegangen. Der Inhalt der Nachrichten beschränke sich nicht nur auf den bloßen Konsum, sondern zeige laut Staatsanwaltschaft auch den Willen zur Beschaffung von Betäubungsmitteln. In der Akte findet sich zudem der Vorwurf, dass Cebeci in Nachrichten an Dritte mit dem Satz „Vergiss mein THC nicht, ich will high werden“ Drogen angefordert habe.
Auch Berichte der Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) gehören zu den bemerkenswerten Punkten der Anklageschrift. Dem Bericht zufolge fielen die Kokaintests bei Saran und Cebeci positiv aus. Die Staatsanwaltschaft bewertete insbesondere die Haaranalysen als Hinweis auf einen länger zurückliegenden Konsum und stellte fest, dass die Berichte den Aussagen der Beschuldigten widersprechen.
Es wurde berichtet, dass Cebeci in ihrer Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft angab, erstmals 2021 in Miami legal verkauftes Cannabis konsumiert zu haben; nach ihrer Rückkehr in die Türkei habe sie versucht, dieselbe Substanz von Freunden aus dem Ausland zu beziehen. Cebeci wies die Vorwürfe des Kokainkonsums zurück und argumentierte, dass einige Nachrichten Anspielungen auf die gemeinsam geschauten Produktionen über Pablo Escobar seien.

Saran gab in seiner Aussage an, dass es sich bei den Nachrichten um humorvolle Unterhaltungen handele, die etwa 17 bis 18 Monate zurücklägen. Er behauptete, mit dem Ausdruck „Wir haben viel getrunken“ einen speziellen Wein aus Kroatien gemeint zu haben, und dass die Worte „Sammle es aus dem Garten und bring es mit“ aus Filmzitaten stammten. Saran wies die Vorwürfe des Kokainkonsums und der Drogenbeschaffung zurück.

Die Staatsanwaltschaft vertritt in der Anklageschrift jedoch die Auffassung, dass bei einer Gesamtschau aller Beweise die Korrespondenz nicht lediglich als Humor oder Filmzitat abgetan werden könne. Die endgültige Entscheidung über die beiden Personen wird im Falle der Annahme der Anklageschrift durch das Gericht im Rahmen des Prozesses getroffen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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