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Eilmeldung: Antwort des Verteidigungsministeriums auf Irans Akıncı-Dementi! Wer hat das Wrack von Raisis Hubschrauber gefunden?

Nach dem Hubschrauberabsturz, bei dem der iranische Präsident Ebrahim Raisi ums Leben kam, wurde die Nachricht, dass das Wrack von Akıncı-Drohnen entdeckt wurde, von iranischen Quellen dementiert. In einer Stellungnahme des türkischen Verteidigungsministeriums zu diesem Thema hieß es: „Was an jenem Tag geschah, wurde von unserem Minister stündlich erläutert. Jeder konnte die Sucharbeiten live in den sozialen Medien verfolgen.“

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Eilmeldung: Antwort des Verteidigungsministeriums auf Irans Akıncı-Dementi! Wer hat das Wrack von Raisis Hubschrauber gefunden?

Die Frage, wie das Wrack des Hubschraubers, in dem sich der iranische Präsident Raisi und Außenminister Abdollahian befanden, gefunden wurde, hat für Diskussionen gesorgt. Als Reaktion auf die Meldung der Nachrichtenagentur Anadolu, „Die zur Hilfe entsandte Akıncı-Drohne hat den Hubschrauber entdeckt“, erklärten iranische Behörden: „Wir haben ihn gefunden.“

Quellen des Verteidigungsministeriums erklärten bezüglich der Äußerungen des iranischen Generalstabs, dass Minister Yaşar Güler den Ablauf des Tages stündlich dargelegt habe und jeder die Sucharbeiten live über die sozialen Medien habe verfolgen können.

Die Quellen betonten, dass die Türkei dem Iran in einer schwierigen Zeit zu Hilfe geeilt sei und damit den Anforderungen guter Nachbarschaft und Freundschaft entsprochen habe, und fügten hinzu: „Was an jenem Tag geschah, wurde von unserem Minister stündlich erläutert. Jeder konnte die Sucharbeiten live in den sozialen Medien verfolgen.“

„ES GIBT 3 PUNKTE, AUF DIE MAN STOLZ SEIN KANN“

Die Quellen unterstrichen, dass es hierbei drei Punkte gebe, die für die Türkei wichtig seien und auf die man stolz sein könne, und zählten diese wie folgt auf:

„Die koordinierte und schnelle Reaktion unserer staatlichen Institutionen in Notfällen, insbesondere der Stand, den unsere einheimische und nationale Verteidigungsindustrie in der Drohnentechnologie erreicht hat, sowie die dadurch gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, und die Kompetenz der türkischen Streitkräfte und ihres geschulten Personals, diese durch unsere einheimische und nationale Verteidigungsindustrie gewonnenen Fähigkeiten und Technologien anzuwenden.“

MELDUNGEN ÜBER MENSCHENSCHMUGGEL

Die Quellen des Verteidigungsministeriums äußerten sich auch zu den Berichten, wonach ein in Syrien stationierter Brigadegeneral mit seinem Dienstwagen Menschenschmuggel betrieben haben soll:

„Dass die Tat von einem Adjutanten und Sicherheitspersonal mit dem Dienstwagen eines in Syrien stationierten Brigadegenerals begangen wurde, wurde von uns festgestellt und der Staatsanwaltschaft gemeldet. Die gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an. Das vorbereitende Ermittlungsverfahren wird von den Justizbehörden unter Geheimhaltung geführt. Die an dem Vorfall beteiligten Personen wurden festgenommen. Die Verträge des Vertragspersonals wurden gekündigt, das übrige Personal wurde an den Hohen Disziplinarausschuss verwiesen. Der Brigadegeneral, der die Einheit befehligte, wurde in den Ruhestand versetzt. Im Zuge des Vorfalls wurde der Dienstort des für den Grenzübergang verantwortlichen Einheitskommandanten geändert.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in den türkischen Streitkräften Verhaltensweisen auftreten, die die Disziplin erschüttern, welche auf unseren jahrtausendealten tief verwurzelten Traditionen sowie auf Regeln basiert, die aus unseren nationalen und moralischen Werten hervorgehen; daher wurden umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet. Es werden alle Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

Solche Einzelfälle so zu bewerten, dass sie die gesamten türkischen Streitkräfte in Verruf bringen, dient lediglich dazu, unserer heldenhaften Armee zu schaden, die ihre Aufgaben gegen jede Bedrohung und Gefahr für unser Land im In- und Ausland mit Heldentum und Aufopferung erfüllt.“

DIE IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTE VERORDNUNG ÜBER DEN MOBILMACHUNGS- UND KRIEGSZUSTAND

Die Ministeriumsquellen merkten zudem Folgendes zur im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über den Mobilmachungs- und Kriegszustand an:

„Im Einklang mit den Verfassungsänderungen, die durch das Gesetz Nr. 6771 über die Änderung der Verfassung der Republik Türkei eingeführt wurden, wurde der Begriff ‚Satzung‘ aus der Verfassung gestrichen und der Begriff ‚Satzung‘ in der Überschrift von Artikel 19 des Mobilmachungs- und Kriegszustandsgesetzes Nr. 2941 durch ‚Verordnung‘ ersetzt, um die Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage zu gewährleisten. Zudem wurde die Anpassung der Verordnung an die Änderungen in der staatlichen Organisation und der Organisation des Verteidigungsministeriums durch das Präsidialdekret Nr. 1 sichergestellt.

Um die vier separaten regulatorischen Maßnahmen – die Satzung über den Mobilmachungs- und Kriegszustand, die Verordnung über die logistische Mobilmachungsvorbereitung der türkischen Streitkräfte, die Verordnung über die Personalmobilmachung der türkischen Streitkräfte und die Verordnung über die Zurückstellung von Reservepersonal – als ein einziges, umfassenderes und den Anforderungen der Zeit entsprechendes Regelwerk in Form einer Verordnung zusammenzufassen, wurde die ‚Verordnung über den Mobilmachungs- und Kriegszustand‘ im Amtsblatt Nr. 32553 vom 22. Mai 2024 veröffentlicht.“



Nachrichtenquelle: 12punto

Akıncı Verteidigungsministerium Iranischer Präsident Ebrahim Raisi Iran Mobilmachung