Eilmeldung! Bora Kaplan beantragt Nebenklage im Prozess gegen Cevheri Güven
Bora Kaplan, der wegen der angeblichen Führung einer organisierten kriminellen Vereinigung zu 68 Jahren Haft verurteilt wurde, hat beantragt, als Nebenkläger in dem Prozess gegen vier Polizisten aufzutreten, denen vorgeworfen wird, Informationen an den „FETÖ“-Flüchtling Cevheri Güven weitergegeben zu haben. Kaplan reichte zudem Strafanzeige ein, da er angab, durch die den Polizisten zur Last gelegten Straftaten direkt geschädigt worden zu sein.
Müyesser Yıldız - 12punto.com.tr
Bora Kaplan, der wegen der angeblichen Führung einer organisierten kriminellen Vereinigung zu 68 Jahren Haft verurteilt wurde, hat beantragt, als Nebenkläger in dem Prozess gegen vier Polizisten aufzutreten, denen vorgeworfen wird, Informationen an den „FETÖ“-Flüchtling Cevheri Güven weitergegeben zu haben. Kaplan reichte zudem Strafanzeige ein, da er angab, durch die den Polizisten zur Last gelegten Straftaten direkt geschädigt worden zu sein.
„FETÖ“-Flüchtling Cevheri Güven, der in die Medienstruktur der Organisation eingebunden ist, soll Informationen und Dokumente erhalten haben. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Polizeibeamten Serkan Dinçer von der Drogenfahndung Ankara wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ sowie gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef von Ankara, Murat Çelik, den ehemaligen Leiter der Abteilung für Terrorismusbekämpfung (KOM), Kerem Gökay Öner, und den stellvertretenden Abteilungsleiter Şevket Demircan, die die Operation gegen Bora Kaplan leiteten, wegen „Straftaten im Namen einer Organisation, ohne ihr anzugehören, Verletzung der Vertraulichkeit und Amtsmissbrauch“ Klage vor dem 17. Schwurgericht Ankara erhoben. Vor dem ersten Verhandlungstermin am 21. Februar reichte Bora Kaplans Anwalt Oğuzhan Bilgin zunächst Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara gegen diese Polizisten ein, da er behauptet, sie hätten seinem Mandanten schwere Nachteile zugefügt.
Rechtsanwalt Bilgin stellte zudem einen Antrag auf Nebenklage beim 17. Schwurgericht und erklärte dazu:
„Da das Ergebnis dieses Prozesses auch Bora Kaplan beeinflussen wird und ein Interesse des Mandanten daran besteht, das ihm widerfahrene Unrecht wiedergutzumachen und die materiellen Fakten aufzudecken, ist es notwendig geworden, einen Antrag auf Nebenklage im vorliegenden Verfahren zu stellen. Im Rahmen der Anklageschrift wird dargelegt, dass die Polizeibeamten persönliche Daten von Bürgern an das FETÖ-Mitglied Cevheri Güven, ins Ausland und an andere FETÖ-Mitglieder weitergegeben haben, um im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen und Strafverfahren eine Agenda zu schaffen und die Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit aufzustacheln. Wie aus dem Inhalt der Anklageschrift hervorgeht, ist einer der Geschädigten der Mandant Bora Kaplan. Es wird davon ausgegangen, dass die Feststellung, ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Straftaten begangen haben, ihre Kreuzverhöre, die Tatsache, dass die Straftaten direkt gegen den Mandanten begangen wurden, die direkte Schädigung des Mandanten durch die Straftat, die Erreichbarkeit der konkreten Wahrheit nur bei Annahme unseres Nebenklageantrags sowie die Einbringung der durch den Mandanten selbst in seinen eigenen Ermittlungs- und Strafverfahren erlittenen Nachteile in diesem Dossier einen Beitrag zum Verfahren leisten werden und die Aussagen des Mandanten eine wirksame Rolle im vorliegenden Prozess spielen werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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