Eilmeldung: Doppelte Anklage gegen TÜSİAD-Führungskräfte!
Gegen den TÜSİAD-Vorsitzenden Orhan Turan und den Vorsitzenden des TÜSİAD-Hochbeirats Ömer Aras wurde Anklage wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ und „Versuchs der Beeinflussung eines fairen Verfahrens“ erhoben.
Nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden des Verbands der Industriellen und Unternehmer der Türkei (TÜSİAD), Orhan Turan, und den Vorsitzenden des Hochbeirats (YİK), Mehmet Ömer Arif Aras, wurde eine Anklageschrift erstellt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Personen wegen des Vorwurfs der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen über Presse- und Rundfunkmedien" eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren und 3 Monaten.
Die Ermittlungen gegen die beiden wegen des Vorwurfs der "Beeinflussung eines fairen Verfahrens" hat die Staatsanwaltschaft vom Hauptverfahren abgetrennt.
WIE BEGANN DER PROZESS?
Orhan Turan und Ömer Aras hatten während der TÜSİAD-Generalversammlung am 13. Februar Bewertungen zur sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lage in der Türkei abgegeben.
Turan erklärte in seiner Rede: "Gegen Leutnants wird wegen Disziplinlosigkeit ein Ausschlussverfahren eingeleitet, doch bei vielen Ereignissen, die in der Öffentlichkeit für Empörung sorgen – wie Erdbeben, Brände, Belästigungen, Frauenmorde oder Arbeitsunfälle –, werden die Täter entweder nicht gefunden oder kommen in kurzer Zeit wieder frei."
Ömer Aras kritisierte unterdessen den Druck auf die Medien und wies auf die jüngsten Treuhänderernennungen sowie die Festnahmen und Inhaftierungen von Journalisten hin.
Regierungsnahe Medien nahmen Turan und Aras daraufhin ins Visier.
Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft nach den Äußerungen eingeleiteten Ermittlungen wurden Turan und Aras am 19. Februar zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen.
Nach der Befragung durch die Staatsanwaltschaft wurden beide unter Auflagen freigelassen, wobei gegen sie ein Ausreiseverbot verhängt wurde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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