Eilmeldung... Gericht hatte Stopp-Entscheidung getroffen: YSK-Entscheidung zum CHP-Provinzkongress in Istanbul!
Nachdem ein Gericht den Stopp des außerordentlichen CHP-Provinzkongresses in Istanbul angeordnet hatte, trat die YSK heute um 13.30 Uhr zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen. YSK-Präsident Ahmet Yener erklärte: „Es wurde beschlossen, dass der bereits begonnene Kongress fortgesetzt wird.“
Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hatte kurz vor Beginn des außerordentlichen CHP-Provinzkongresses in Istanbul dessen Stopp angeordnet. Nachdem der CHP-Provinzvorsitzende von Istanbul, Özgür Çelik, erklärt hatte, dass der Kongress stattfinden werde, erschien eine Delegation vor dem Veranstaltungsort, um die Gerichtsentscheidung zuzustellen.
Nach der Gerichtsentscheidung beschloss der Hohe Wahlausschuss (YSK), eine Dringlichkeitssitzung einzuberufen. Die YSK trat heute um 13.30 Uhr zusammen.

Nach der Sitzung gab YSK-Präsident Ahmet Yener eine Erklärung ab.
Yeners Erklärung lautet wie folgt:
„Nachdem dem Wahlkreiswahlausschuss von Sarıyer heute das Schreiben zugestellt wurde, wonach der außerordentliche Provinzkongress der Republikanischen Volkspartei (CHP) gemäß der Entscheidung des 45. Zivilgerichts erster Instanz in Istanbul mit der Aktennummer 2025/254 gestoppt wurde, hat der Wahlkreiswahlausschuss von Sarıyer unseren Ausschuss um eine Stellungnahme dazu gebeten, ob der bereits begonnene Kongressprozess fortgesetzt werden soll. Unser Ausschuss ist bei seiner Sitzung um 13.30 Uhr zu dem Ergebnis gekommen, dass – wie bereits in den früheren Entscheidungen 2025/302, 315 und 316 dargelegt – der Stopp eines bereits begonnenen Kongressprozesses gemäß Artikel 79 der Verfassung und den einschlägigen Gesetzen zum Wahlrecht nicht möglich ist. Unser Ausschuss hat nach der Sitzung beschlossen, dass der bereits begonnene außerordentliche Kongress in Istanbul fortgesetzt wird. Wir geben dies der Öffentlichkeit respektvoll bekannt.“
ENTSCHEIDUNG AN DAS GENANNTE GERICHT ÜBERMITTELT
Der Hohe Wahlausschuss hat seine Entscheidung zur Fortsetzung des CHP-Provinzkongresses in Istanbul zur „weiteren Veranlassung“ an das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul übermittelt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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