EILMELDUNG... Hrant-Dink-Prozess wegen Verjährung eingestellt!
Im Prozess um die Ermordung von Hrant Dink hat das Gericht entschieden, das Verfahren gegen den Angeklagten Ogün Samast aufgrund von Verjährung einzustellen und die gerichtliche Anordnung eines Ausreiseverbots aufrechtzuerhalten.
Im Prozess gegen Ogün Samast, den Angeklagten im Fall der Ermordung des Chefredakteurs der Zeitung Agos, Hrant Dink, ist ein Urteil ergangen.
Das Gericht entschied, das Verfahren gegen den Angeklagten Ogün Samast aufgrund von Verjährung einzustellen und die gerichtliche Anordnung eines Ausreiseverbots aufrechtzuerhalten.
ENTSCHEIDUNG ZUR VERJÄHRUNG
Das Gericht entschied, das Verfahren gegen den Angeklagten Ogün Samast aufgrund von Verjährung einzustellen und die gerichtliche Anordnung eines Ausreiseverbots aufrechtzuerhalten.
Nach der Verhandlung verließ Samast das Gerichtsgebäude, ohne eine Erklärung abzugeben.
AM 15. NOVEMBER AUS DER HAFT ENTLASSEN
Der Attentäter im Fall Dink, Ogün Samast, war am 25. Juli 2011 vom 2. Istanbuler Jugendstrafgericht wegen seiner Tat gegen Hrant Dink wegen "vorsätzlichen Mordes" zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Da Samast zum Zeitpunkt der Tat das 16. Lebensjahr vollendet, aber das 17. noch nicht abgeschlossen hatte, reduzierte das Gericht die Strafe um ein Drittel auf 21 Jahre und 6 Monate.
Das Gericht verurteilte Samast zudem wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" zu 2 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 900 Lira, wandelte diese Strafe jedoch unter Berücksichtigung seines Alters zum Tatzeitpunkt in 1 Jahr und 4 Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 600 Lira um.
Darüber hinaus war Samast während seiner Haftzeit im Rahmen eines vom 3. Amtsgericht Silivri eröffneten Verfahrens wegen eines Angriffs auf Gefängniswärter zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 1 Monat und 13 Tagen verurteilt worden.
Samast wurde am 15. November aus der geschlossenen Hochsicherheits-Strafvollzugsanstalt Typ F in Bolu im Rahmen einer bedingten Haftentlassung freigelassen.
Nachrichtenquelle: İHA
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