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Eilmeldung... Kritische Entwicklung in der Can-Holding-Ermittlung: Haftbefehl gegen Turgay CİNER erlassen

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Can Holding wurde festgestellt, dass sich Turgay CİNER im Ausland aufhält, woraufhin ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Zudem wurde für die Unternehmen der Ciner-Gruppe eine Zwangsverwaltung angeordnet und eine gleichzeitige Razzia eingeleitet.

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Eilmeldung... Kritische Entwicklung in der Can-Holding-Ermittlung: Haftbefehl gegen Turgay CİNER erlassen

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gab bekannt, dass im Zuge der Ermittlungen gegen die Can Holding ein Haftbefehl gegen Turgay CİNER erlassen wurde, der sich derzeit im Ausland aufhalten soll.

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es:

"Im Rahmen der von unserer Generalstaatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der „Can Holding“ geführten Ermittlungen wegen der Vorwürfe der Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, der Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung, der Geldwäsche aus Straftaten sowie des gewerbsmäßigen Betrugs gilt Folgendes:

Der Tatverdächtige Kemal CAN, der als Gründer und Leiter der Organisation gilt, wurde am 28.09.2025 vernommen und am selben Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts der Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung sowie der Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten dem zuständigen Friedensgericht vorgeführt und inhaftiert.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde festgestellt:

Dass die Can Holding A.Ş., deren Eigentümer und Verantwortliche die Tatverdächtigen sind, mit einem Aktienkaufvertrag vom 22. Dezember 2024 die Medienunternehmen CİNER Medya TV Hizmetleri A.Ş, Show Televizyon Yayıncılık A.Ş, Habertürk Gazetecilik A.Ş, HT Spor Televizyon Yayıncılık A.Ş, C Görsel Yayınları A.Ş, Kanal 1 Görsel Televizyon Prodüksiyon A.Ş, CİNER Dijital Yayın Hizmetleri A.Ş, Boğaziçi Radyo ve Televizyon Yayıncılığı A.Ş sowie C Yapım Filmcilik Prodüksiyon A.Ş erworben hat, die sich im Besitz des Tatverdächtigen Turgay CİNER befinden und unter dem Dach der CİNER-Gruppe tätig sind. Es besteht der dringende Verdacht, dass bei diesen Kauf- und Übertragungsvorgängen im Rahmen der Aktivitäten der kriminellen Vereinigung Vermögenswerte aus Straftaten gewaschen wurden.

Aus diesem Grund wurde am 28.09.2025 ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Turgay CİNER erlassen, da festgestellt wurde, dass er sich derzeit im Ausland aufhält.

Darüber hinaus wurde für die zur CİNER-Gruppe gehörende Park Holding A.Ş., deren Eigentümer und Verantwortlicher der Tatverdächtige Turgay CİNER ist, sowie für die zu dieser Holding gehörenden Unternehmen AFC İthalat İhracat Turizm A.Ş, Zeyfa İthalat İhracat A.Ş und Silopi Elektrik Üretim A.Ş gemäß den Artikeln 133/1 und 133/4-a-7 der Strafprozessordnung (CMK) sowie gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7539, das im Amtsblatt vom 04.02.2025 veröffentlicht wurde, durch Beschluss des 4. Friedensgerichts Istanbul vom 28.09.2025 der Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter eingesetzt.

Aufgrund des dringenden Tatverdachts, dass die Tatverdächtigen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gehandelt und die untersuchten Straftaten begangen haben, sowie der Feststellung, dass die strafbaren Handlungen in ähnlicher Weise auch in den juristischen Personen der Unternehmen stattfanden, deren Eigentümer und Verantwortlicher Turgay CİNER ist, wurde am 28.09.2025 in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Finanzkriminalität der Istanbuler Polizei eine operative Maßnahme bei der Park Holding A.Ş. und den verbundenen Unternehmen der CİNER-Gruppe durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden heute gegen (10) Führungskräfte der Unternehmen Park Holding A.Ş., Silopi Elektrik Üretim A.Ş. und AFC İthalat A.Ş. gleichzeitig Haftbefehle vollstreckt, Festnahmen vorgenommen sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Ermittlungen werden mit Sorgfalt fortgesetzt; über weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit informiert. Dies wird der Öffentlichkeit hiermit bekannt gegeben. 28.09.2025"


Nachrichtenquelle: 12punto

Can Holding Can-Holding-Vorsitzender Kemal Can Turgay CİNER