EILMELDUNG... Lütfü Savaş hatte Annullierung gefordert: Entscheidung über den außerordentlichen Parteitag der CHP gefallen!
Der Antrag auf Annullierung des für den 6. April 2025 geplanten 21. außerordentlichen Parteitags der CHP wurde gerichtlich entschieden. Das Gericht wies den von dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Hatay, Lütfü Savaş, und einigen Delegierten eingereichten Antrag auf Annullierung zurück.
Das Gericht hat im Annullierungsverfahren gegen den 21. außerordentlichen Parteitag, der auf Beschluss des Vorsitzenden der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP), Özgür Özel, für den 6. April 2025 geplant ist, eine Entscheidung getroffen. Der Antrag, der von dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Hatay, Lütfü Savaş, und dem Anwalt der Parteitagsdelegierten, Onur Yusuf Üregen, eingereicht wurde, wurde vom 31. Zivilgericht erster Instanz in Ankara geprüft.
GERICHT LEHNT ANTRAG AB
Das Gericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung zur Annullierung des Parteitags zurück. Im Zwischenbeschluss wurde betont, dass eine einstweilige Verfügung nur in Bezug auf den Streitgegenstand erlassen werden könne, die Aktivitäten einer juristischen Person jedoch nicht unter diesen Rahmen fielen. Zudem wurde erklärt, dass bei einer Klage auf Annullierung einer Generalversammlung keine einstweilige Verfügung angewendet werden könne und die Aktivitäten einer juristischen Person erst nach deren Durchführung Gegenstand einer Klage sein könnten.
''KLAGE KANN NACH DEM PARTEITAG EINGEREICHT WERDEN''
Das Gericht stellte fest, dass eine Entscheidung darüber, ob der für den 6. April 2025 geplante außerordentliche Parteitag der CHP rechtswidrig sei, erst nach Abschluss des Parteitags gerichtlich angefochten werden könne. In der Entscheidung wurde mitgeteilt, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt wurde, da die vom Kläger vorgelegten Dokumente nicht den Regeln der summarischen Beweisführung entsprächen und die Behauptungen nicht durch ausreichende Beweise gestützt seien.
Nachrichtenquelle: 12punto
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