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Eilmeldung... Neue Entwicklung im Fall der Neugeborenen-Bande: Zwangsverwaltung für Privatkliniken angeordnet

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die sogenannte „Neugeborenen-Bande“, die in Istanbul mit dem Tod von Säuglingen in Verbindung gebracht wird, wurde für die Privatkliniken, die sich durch unrechtmäßige Gewinne bereichert haben sollen, eine Zwangsverwaltung angeordnet.

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Eilmeldung... Neue Entwicklung im Fall der Neugeborenen-Bande: Zwangsverwaltung für Privatkliniken angeordnet

Im Rahmen der Ermittlungen wegen des Vorwurfs, durch die rechtswidrige Verlegung von Säuglingen in vertraglich gebundene Krankenhäuser unrechtmäßige Gewinne erzielt und durch Vernachlässigung Todesfälle verursacht zu haben, kam es in Istanbul zu einer neuen Entwicklung im Fall der „Neugeborenen-Bande“.

Wie bekannt wurde, wurde für die Privatkliniken, deren Betrieb im Zuge der Ermittlungen eingestellt wurde, eine Zwangsverwaltung angeordnet. Bei den Untersuchungen war festgestellt worden, dass die Bandenmitglieder Säuglinge unnötig verlegt und Familien finanziell geschädigt hatten. 

VERWALTUNG DURCH ZWANGSVERWALTER 

Während das Gerichtsverfahren zu dem Vorfall andauert, wird die finanzielle und administrative Leitung der geschlossenen Krankenhäuser nun von Zwangsverwaltern übernommen.

Die Behörden erklärten, dass die Arbeiten zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls fortgesetzt würden und jeder, der sich der Vernachlässigung schuldig gemacht habe, vor Gericht gestellt werde. Es wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen mit Sorgfalt fortgeführt werden, um weitere Todesfälle bei Säuglingen und Missstände zu verhindern.

Diese bemerkenswerte Entwicklung wurde vom Journalisten Emrullah Erdinç bekannt gegeben. 

Erdinç teilte über seinen Social-Media-Account Folgendes mit:

Die Finanzermittlungsbehörde MASAK hat die Konten der in den Ermittlungen genannten Gesundheitseinrichtungen unter die Lupe genommen. Da die Betriebslizenzen der in den Ermittlungen genannten privaten Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser vom Gesundheitsministerium entzogen wurden, mussten die Krankenhäuser ihren Betrieb einstellen und die Patienten in andere Einrichtungen verlegt werden. Es bestand das Risiko, dass medizinische Materialien wie Medikamente verderben könnten. Um sowohl einen Schaden für die Öffentlichkeit als auch eine Benachteiligung der Bürger zu verhindern und um all diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, wurde festgestellt, dass die betroffenen Krankenhäuser nur durch die Anwendung des Artikels 133 der Strafprozessordnung, der die „Bestellung eines Zwangsverwalters für die Unternehmensführung“ vorsieht, wieder in Betrieb genommen werden können, indem sie unter staatliche Verwaltung gestellt werden.

– In diesem Zusammenhang wurde am 27. November 2024 beim Friedensstrafgericht die Bestellung eines Zwangsverwalters für die Unternehmensführung beantragt.

Mit dem beim 1. Friedensstrafgericht Büyükçekmece gestellten und genehmigten Antrag auf Zwangsverwaltung wurden folgende Maßnahmen getroffen:

1- Nur das „Avcılar Hospital“, das unter der Akabe Sağlık Tesisleri Sanayi ve Ticaret Anonim Şirketi betrieben wird.

2- Nur das „Özel Doğa Hospital“, das unter der Doğamed Sağlık Hizmetleri San. ve Tic. A.Ş. betrieben wird.

3- Nur das „Özel TRG Hospitalist“ und das „Silivri Kolan Hospital“, die unter der Ekip Sağlık Hizmetleri Ticaret Anonim Şirketi betrieben werden.

4- Güney Hastanesi Sağlık Hiz Ltd Şti, ausschließlich für das unter diesem Namen betriebene „Esenler Güney Hastanesi“

5- Beymed Sağlık İnş. San. ve Tic. Anonim Şirketi, ausschließlich für das unter diesem Namen betriebene „Özel Birinci Hastanesi“

6- Özel İstanbul Şafak Sağlık Hizmetleri ve Ticaret Anonim Şirketi, ausschließlich für die unter diesem Namen betriebenen „Özel Avrupa Şafak Hastanesi“ und „Özel İstanbul Şafak Hastanesi“

7- Refik Arslan Sağlık Hizmetleri ve

Ticaret Anonim Şirketi, ausschließlich für das unter diesem Namen betriebene „Özel Bağcılar Şafak Hastanesi“

8- Reyap Sağlık Hizmetleri Anonim Şirketi, ausschließlich für die unter diesem Namen betriebenen „Özel Reyap İstanbul Hastanesi“ und „Çorlu Reyap Hastanesi“

Es wurde die Einsetzung eines Zwangsverwalters beschlossen.

 


Nachrichtenquelle: 12punto

Neugeborene Neugeborenes Baby