Einspruch des Anwalts von Tayfun Kahraman gegen die Entscheidung des 13. Schwurgerichts Istanbul: Forderung nach Einhaltung des Urteils
Rechtsanwältin Cansu Çiftçi hat beim 14. Schwurgericht Istanbul Einspruch eingelegt, da das 13. Schwurgericht Istanbul das Urteil des Verfassungsgerichts bezüglich Tayfun Kahraman nicht umgesetzt hat.
Das 13. Schwurgericht Istanbul hat das Urteil des Verfassungsgerichts (AYM), das eine „Rechtsverletzung“ im Fall des Gezi-Prozess-Verurteilten Tayfun Kahraman festgestellt hatte, nicht umgesetzt.
In seiner Ablehnungsentscheidung behauptete das 13. Schwurgericht Istanbul, das AYM, das Kahramans Recht auf ein faires Verfahren als verletzt ansah und eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnete, habe „wie ein Super-Revisionsgericht agiert“, da „seine Handlungen keinen kausalen Zusammenhang mit Gewalttaten aufweisen“. In der Begründung des Gerichtsbeschlusses, in der behauptet wurde, das AYM sei „keine Super-Revision“ und habe „Kompetenzüberschreitung begangen“, hieß es: „Das Verfassungsgericht hat bei der Entscheidung über die Rechtsverletzung infolge der Prüfung der Individualbeschwerde im konkreten Fall quasi wie eine Revisionsinstanz gehandelt und in der von ihm erstellten Begründung sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes verstoßen und somit eine ‚Kompetenzüberschreitung‘ begangen.“
Trotz der Reaktionen aus der Öffentlichkeit hatte die Nichtbeachtung des Urteils des AYM, der höchsten Justizbehörde der Türkei, nicht nur bei Oppositionsparteien, sondern auch bei vielen AKP-Mitgliedern für Kritik gesorgt.
Tayfun Kahramans Anwältin Cansu Çiftçi legte Einspruch gegen die Entscheidung des 13. Schwurgerichts Istanbul ein, das sich dem AYM-Urteil widersetzt hatte.
Rechtsanwältin Çiftçi reichte beim übergeordneten 14. Schwurgericht Istanbul einen Antrag ein, mit dem sie die Aufhebung der Entscheidung des 13. Schwurgerichts Istanbul und die Einhaltung des AYM-Urteils forderte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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